Journalistenbepitzelung

Nichts Genaues weiß man nicht
von am 7. November 2011 veröffentlicht in Politik, Polizei & Justiz

Der Skandal um die Überwachung eines Göttinger Hörfunkredakteurs durch die Überwachungsbehörden geht in die nächste Runde. Wie nun bekannt wurde, hat auch die Göttinger Polizeidirektion Daten über den Journalisten gespeichert, dies aber offenbar in ihrer Antwort auf dessen Auskunftersuchen nicht mitgeteilt. Gegen dieses Verhalten der PD hat der Mitarbeiter des Stadtradios nun über seinen Anwalt Klage eingereicht. Er will vom Göttinger Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit dieses Vorgangs feststellen lassen.

Wie das Niedersächsische Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt hatte die Göttinger Polizei im August dieses Jahres auf das Auskunftsersuchen des 43-jährigen hin mitgeteilt, es lägen keine gespeicherten Daten vor. So heißt es in einer Pressemitteilung von Rechtsanwalt Sven Adam, der den Journalisten in der Sache vertritt. Die Angaben der Polizeidirektion, so der Text weiter, hätten sich nun als falsch herausgestellt. Ein von Polizeivizepräsident Roger Fladung unterzeichneter Schriftsatz vom September dieses Jahres belege, dass über den Redakteur zwei „Datensätze“ mit Bezug auf sogenannte „Allgemeine Staatsschutzereignisse“ aus den Jahren 2001 und 2003 gespeichert waren, als das Auskunftsersuchen im Juni bei der PD eintraf.

Dies sei dem Redakteur jedoch nicht mitgeteilt worden. Vielmehr sehe es so aus, als wären die Daten vor der Auskunftserteilung gelöscht worden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Adam kritisiert dieses Vorgehen als Versuch, sich durch Falschauskunft einer demokratischen Kontrolle zu entziehen: „Der im Niedersächsischen Datenschutzgesetz verbriefte Informationsanspruch hat bei dieser Vorgehensweise keinerlei Wert mehr. Niemand weiß, ob die Polizei auf ein Auskunftsersuchen wirklich die Wahrheit sagt oder gesagt hat.“ Darüber soll nun das Verwaltungsgericht befinden.

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