„Behördlicher Überfall“: Arbeitskreis Asyl kritisiert Abschiebung von Genet B.
von am 5. August 2017 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Am frühen Morgen des 02. August 2017 wurde die neunzehnjährige Genet B. aus Göttingen nach Italien abgeschoben. Die Polizei war höchstwahrscheinlich mit einem Schlüssel in das Zimmer gelangt. Der Arbeitskreis Asyl kritisierte die Abschiebung scharf. Stadtsprecher Detlef Johannson sieht die Stadt Göttingen nicht in der Verantwortung.

Genet B. war zuvor aus Eritrea geflüchtet, wo sie wegen politischem Aktivismus einige Zeit im Gefängnis saß. Über das Mittelmeer kam sie nach Italien und wurde dort erstmalig registriert. Seit Januar diesen Jahres lebte sie in der Göttinger Sammelunterkunft Europa-Allee. Weil Mitbewohner*innen und Nachbar*innen von der Abschiebung nichts mitbekamen, geht der AK Asyl davon aus, dass die Polizei den Schlüssel zu ihrem Zimmer von der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt der Stadt Göttingen bekommen hat. Ein halb gepackter Koffer und wichtige Unterlagen blieben nach der Abschiebung zurück.

Nach einem Suizidversuch Anfang diesen Jahres habe Genet B. sich in psychotherapeutischer Behandlung befunden, so der AK Asyl. Unter diesen Umständen sei die Abschiebung besonders problematisch. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl berichtete bereits im April diesen Jahres von unmenschlichen Bedingungen für Geflüchtete in italienischen Unterkünften. Darum werden alleinreisende oder alleinerziehende Frauen* in der Regel nicht nach Italien abgeschoben. Dem AK Asyl zufolge ist das Vorgehen der Behörden in diesem Fall nicht nachvollziehbar.

Stadtsprecher Johannson zog die Stadt Göttingen aus der Verantwortung. Die Entscheidung zu Abschiebungen nach dem Dublin-Verfahren treffe das BAMF, nicht die Stadt. Für die Ausführung sei dann die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständig. „In diesem Fall haben wir alle uns vorliegenden ärztlichen Unterlagen dem BAMF vorab zur Verfügung gestellt.“, so Johannson weiter. Etwas an der Entscheidung geändert hat das scheinbar nicht.

Der AK Asyl fordert nun die Stadt auf, die sofortige Rückkehr von Genet B. nach Göttingen zu organisieren. Außerdem sollen Ausländerbehörde und Sozialamt der Polizei künftig keine Schlüssel mehr zu Wohnungen von Geflüchteten übergeben, um weitere „behördliche Überfälle“ zu unterbinden, so der Arbeitskreis.

 

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