Ermittlungsbedingte Verantwortungsdiffusion
von am 12. August 2010 veröffentlicht in Redaktionsblog

Die Polizei hat sich erstmals zu den Vorwürfen gegen sie im Rahmen der Ermittlungen nach dem Kreishausbrand geäußert. „Im Falle des schwerwiegenden Brandanschlages“, heißt es in einer Stellungnahme, habe sie „das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft sachgerecht geführt.“ Die Durchsuchung des Hauses in der Roten Straße habe das Amtsgericht angeordnet.

Bemerkenswert an diesen Worten, neben ihrer ausgesprochenen Kürze, ist das hier vollzogene taktische Manöver. Offenbar ist der öffentliche Druck auf die Behörde so groß geworden, dass man sich kleinlaut gibt und die Verantwortung für die kritisierten Vorgänge von sich schiebt. Die Staatsanwaltschaft hat schuld, weil die Vorgänge mit ihr eng abgestimmt waren. Und das Amtsgericht hat schließlich die Durchsuchung angeordnet, wie kann man dann dafür der Polizei die Verantwortung in die Schuhe schieben?

Richtig ist, dass sich die Kritik an den Ermittlungen zu sehr an der Polizei aufhängt. Auch Staatsanwaltschaft und Amtsgericht haben Mist gebaut. Die Staatsanwaltschaft wollte tricksen, um unrechtmäßig an die DNA eines Verdächtigen zu gelangen. Und das Amtsgericht hat sich zum willfährigen Handlanger der Ermittler*innen gemacht, indem es die Hausdurchsuchung ohne kirtische Prüfung der Sachlage angeordnet hat.

Das entbindet aber natürlich nicht die Polizei von ihrer Verantwortung. Zahlreiche der kritisierten Vorgänge sind auf deren Mist gewachsen. Nur ist der Misthaufen in diesem Fall noch ein bisschen größer.

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