Mi. 21.04.: Verfolgt – verdächtigt – eingeschüchtert Zur Geschichte und Gegenwart des § 129(a/b)
von am 15. April 2010 veröffentlicht in Diskussion, Universität

Diskussionsveranstaltung mit Enno Brand (Verlag Die Werkstatt), Johannes Hentschel (Rechtsanwalt) und Joachim Lau (Rechtsanwalt)

Aus der Ankündigung:

Als Kampfmittel gegen die Arbeiter_innenbewegung wurde der § 129 im Jahr 1871 ins Reichsgesetz aufgenommen. Seine Funktion als wirkungsvolles Instrument gegen emanzipatorische politische und soziale Bewegungen hat der Paragraph auch in der Bundesrepublik behalten. Hunderttausende Kommunist_innen und Gegner_innen der Remilitarisierung sahen sich schon seit Beginn der fünfziger Jahre mit entsprechenden Ermittlungsverfahren konfrontiert. Seit 1976 bildet vor allem die Verschärfung 129a (»Bildung terroristischer Vereinigungen«) die Grundlage für zahlreiche Kriminalisierungs- und Ausschnüffelungsversuche von denen z.B. auch schon Atomkraftgegner_innen, Initiativen gegen Gentechnologie und Munitionstransporte oder die Autonome Antifa [M] betroffen waren. Im Jahr 2002 wurde das Strafgesetzbuch zusätzlich um den § 129b (»kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland«) erweitert.

Die Diskussionsveranstaltung gibt einen tieferen Einblick in die Geschichte und den Inhalt dieser »Gesinnungsparagraphen«. Die beteiligten Rechtsanwälte berichten darüber hinaus von Verfahren, in denen sie Menschen verteidigt haben, die nach § 129a verfolgt wurden.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 21. April, um 19:00 Uhr im ZHG 004 (Zentrales Hörsaalgebäude am Campus) statt.

Sie wird von der Basisgruppe Geschichte im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Initiative für gesellschaftliches Engagement – Gegen Kriminalisierung und politische Justiz organisiert.

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