DNA-Entnahme

Polizei fahndet nach Antifa
von am 7. Januar 2011 veröffentlicht in Polizei & Justiz

Der 20-jährige Antifa-Aktivist aus Göttingen, dem am Mittwoch von der Polizei eine Speichelprobe entnommen werden sollte, ist untergetaucht. Die Staatsanwaltschaft hat ihn am Freitag zur bundesweiten Fahndung ausgeschrieben. Unterstützung bekommt er von seiner Wohngemeinschaft und aus der Politik.

Die DNA-Entnahme hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, weil sie ihn beschuldigt, auf einer Demonstration einen Silvesterknaller geworfen zu haben. Eine Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ohne Begründung abgelehnt. Als „Katastrophe für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ bezeichnete das der Anwalt des Aktivisten, Sven Adam.

Der 20jährige hätte also am Mittwoch bei der Polizei erscheinen müssen, um sich seinen genetischen Fingerabdruck entnehmen zu lassen. Doch er kam nicht. Sein Rechtsanwalt geht davon aus, dass er sich nicht mehr in Göttingen aufhält. „Es ist mir nicht leicht gefallen eine Entscheidung zu treffen, die mich von meinen Freunden und Familie für einen unbestimmten Zeitraum trennen und meine Ausbildung gefährden wird“, teilte der Aktivist in einer Pressemitteilung mit. „Trotzdem habe ich keine andere Möglichkeit gesehen, auf diese Situation aufmerksam zu machen.“ Die gesellschaftliche Tragweite des Verfahrens habe ihn ermutigt, unterzutauchen.

„Hände weg von unserem Mitbewohner!“

Unterstützung bekommt der junge Mann aus der Politik. Der Göttinger Kreisverband der Grünen forderte Polizei und Staatsanwaltschaft dazu auf, „auf alle Zwangsmaßnahmen zur DNA Entnahme zu verzichten und dem Heranwachsenden so wieder einen selbstbestimmten Lebensalltag zu ermöglichen.“ Auch die Landtagsgrünen finden, dass eine DNA-Entnahme nicht leichtfertig angeordnet werden dürfe, zumal die DNA-Probe für das laufende Ermittlungsverfahren keinerlei Bedeutung habe. „Es könnte der Eindruck entstehen, dass auf Verdacht und Vorrat DNA-Profile aus der linken Szene Göttingens angelegt werden sollen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Helge Limburg.

Auch der SPD Stadtverband findet den Fall „bedauerlich“. Diese Entscheidung lasse nicht erkennen, ob die strittige Maßnahme verfassungskonform sei oder nicht, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie bedeute Wasser auf die Mühlen derer bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die an einer Deeskalation nicht interessiert seien und offenbar der von Innenminister Schünemann vorgegebenen harten Linie folgen, und der jetzt erlassene Haftbefehl lasse endgültig jegliches Augenmaß vermissen. „Wenn bei der Teilnahme an Demonstrationen künftig Verdachtsbekundungen ausreichen sollen, um dauerhaft beim Bundeskriminalamt mitsamt dem eigenen DNA-Profil gespeichert zu werden, dann siegt bei vielen die bloße Angst vor der Willkürbehandlung gegenüber dem Recht auf Versammlungsfreiheit“, sagte Stadtverbandsvorsitzender Horst Reinert. Solche Einschüchterungen seien nicht hinnehmbar.

Die Mitbewohner_innen des Aktivisten haben sich ebenfalls in einer Pressemitteilung solidarisiert. „Der Strafverfolgungsbehörde in Göttingen scheint die politische Meinungsäusserung ein Dorn im Auge zu sein“, vermuten sie. „Unser Mitbewohner ging gegen eine illegale Hausdurchsuchung auf die Strasse und wird wahrscheinlich in letzter Konsequenz in einer Verbrecherdatei gespeichert.“

Artikel teilen


Themen

, , , , , ,

64 Kommentare auf "Polizei fahndet nach Antifa"

  1. Anmerkung sagt:

    @Rakete:
    Dass der Jugendliche einen Böller geworfen hat, ist nicht bewiesen. Er soll die DNA aufgrund des bloßen Verdachts, dass er das getan haben könnte, abgeben.

  2. Ins Gesicht Spuker_in sagt:

    Im zweiten Absatz steht, dass er einen Knaller geworfen hat. Es gibt dazu aber keine rechtskräftige Feststellung, wenn ich da recht informiert. Neben dem Umstand, dass dieses Verfahren als Ganzes politisch motiviert ist und daher die Abgabe der DNA abzulehnen ist, ist dies ein relevanter rechtlicher Punkt, welcher zu demselben Schluss führen sollte.

  3. Rakete sagt:

    Es stimmt natürlich, dass da noch nichts rechtskräftig entschieden ist. Ich halte das aber auch für nur bedingt erheblich, weil auch ein Böllerwurf sowas mmn nicht rechtfertigt.

  4. gotmar sagt:

    in der innenstadt läuft momentan auf jedenfall sowas wie ne großfahndung….^^

  5. aktivefahndung? sagt:

    mind. 3 Autos haben kurzzeitig die Prinzenstr./ Gotmastr. blockiert; sind aber auf Patroullie abgezogen. -Steht hoffentlich in einem anderen Zusammenhang.

  6. mamabär sagt:

    während HH-Heimgärtner in der hna (http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/boeller-polizisten-verdaechtiger-nicht-dna-probe-1070393.html) noch behauptet, „nur, wenn es nicht anders geht“, macht die gleiche behörde nun das gegenteil: http://www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/lokalnachrichten/staatsanwaltschaft_erlaesst_haftbefehl/

    also wenn ihr demnächst irgendwelche leute mit hunden oder hündinnen durch gö laufen seht, seid auf der hut, betretet keine linke wgs, entsorgt altpapier und klebstoffe nur klammheimlich. wenn ihr einen „dunklen teint“ habt, verlasst die stadt.
    und aufpassen, wie ihr aufs fahrrad steigt!

    solidarische grüße an den gesuchten!
    (und: nein, das muss ich nicht gendern)

  7. Ballroom sagt:

    Im Gt Kommentarbereich bringt sich schon wieder die gesamte Göttinger Rechte in Position.
    http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/DNA-Fall-Fahndung-laeuft

  8. ACAB sagt:

    Der Monsters-Artikel steht nun auch auf der indy-Startseite: http://de.indymedia.org/2011/01/297507.shtml

  9. was ist das ueberhaupt fuer ein daemlicher tatvorwurf: ’silvesterknaller werfen‘. da muss der exekutive schon sehr langweilig sein, dass sie wegen sowas ueberhaupt ermitteln.

  10. Rakete sagt:

    Auch der SPD-Stadtverband hat sich zum Fall geäußert (siehe Artikel)

  11. Kommentator sagt:

    Hallo? Hier steht eine Straftat im Raum! Aber das ist eben typisch. Wenn es einer von uns war, dann sind sogar Straftaten legitim. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich angesichts dieser Dummheit kotzen möchte.

  12. apl sagt:

    Lieber Kommentator, was zur Hölle? „Einer von uns“? Glaubst du ernsthaft du wirst damit als „kritische Stimme aus den eigenen Reihen“ wahrgenommen?

  13. idd sagt:

    Ähm… nur mal so nebenbei… wäre das Bundesverfassungsgericht für sowas überhaupt die richtige Stelle? Meines Wissens nicht und daher ist die unbegründete Ablehnung der Beschwerde eine korrekte Entscheidung gewesen. Meines Wissens gibt es da einen anderen Weg für die ordentliche Gerichtsbarkeit und wenn der beschuldigte diese nicht eingehalten hat ist die ganze Sache eine große Show…

  14. @idd sagt:

    dann klär uns auf!

  15. Kopfschüttel sagt:

    @ idd…

    Lies im Netz nochmal genauer über die ganze Sache nach. Dann wirst Du merken, dass der Rechtsweg ausgeschöpft war, nachdem das Landgericht Göttingen die DNA-Entnahme entgegen dem Amtsgericht Göttingen angeordnet hatte…

    Und bitte: Dont feed the trolls! http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

  16. ... sagt:

    idd: ähm der wurde doch schon gegangen?

  17. idd sagt:

    Bei ner Entscheidung des Landgerichtes würde erstmal das Oberlandesgericht kommen (kA, ob das angerufen wurde) und dann der Bundesgerichtshof, nicht das Bundesverfassungsgericht

  18. afa sagt:

    Die A.L.I. hat zwei Aufrufe (Bündnisaufruf / Gruppenaufruf) zur Demo am 22.01. auf ihrer Hompage http://www.inventati.org/ali/index.php?option=com_content&view=article&id=1874%3A2011221demo&Itemid=1

  19. Harvey sagt:

    @idd: Quatsch, jeder Rechtsweg endet irgendwo und das ist nicht immer die höchste existierende Instanz. Das ist hier außerdem kein Strafprozess gewesen, der noch eine Revision kennen würde, sondern nach der Beschwerde ist Sense. Wir reden hier über ne Maßnahme nach §81g I StPO. Der Klageweg war erschöpft, das BVerfG hatte nur schlicht keinen Bock, keine Zeit oder was auch immer und hat nicht zur Entscheidung angenommen. Das können die sich nämlich wirklich aussuchen, jedenfalls in den meisten Fällen (und selbst in den anderen gibt es ja keinen Beschwerdeweg). BVerfGG, §93a I.

  20. idd sagt:

    @Harvey: Klar, dass der Rechtsweg irgendwann endet. Ich muss gestehen, dass mir jetzt auch der genaue Überblick fehlt, wie der nun bei jeder Kleinigkeit genau aussieht. Nur bezweifle ich eben die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes in diesem Fall, würde wie gesagt eher das nächst höhere Strafgericht oder auch das Bundesverwaltungsgericht in der Zuständigkeit sehen.

  21. vertrauerin sagt:

    ich glaube der Anwalt (Sven) wird das schon richtig gemacht haben. Und der hat da den Ueberblick.

  22. Kopfschüttel sagt:

    @ idd: Dann mach Dich schlau. Beim Landgericht ist bei DNA-Verfahren schluss… „nächst höhere Strafgericht“ oder „Bundesverwaltungsgericht“?!? So ein Unsinn. Das Landgericht hat hier nicht als „Strafgericht“ entschieden, sondern als Beschwerdegericht. Und Verwaltungsrecht ist das alles schon mal gar nicht… Echt mal: Mach Dich schlau, bevor Du Halbwissen streust…

  23. begeisterter sagt:

    sehr schöner aufruf der ali UND vom bündniss..es müssen einfach alle menschen ihnren arsch zur demo rkeigen,die sache geht alle linken was an!

  24. idd sagt:

    Jetzt komm mal runter. Okay, ich weiß nicht genau, wie die Sache abläuft und Bundesverwaltungsgericht war auch nur eine Möglichkeit (schließlich haben die nicht nur mit Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen zu tun), aber mir kommt es halt komisch vor, dass hier das Bundesverfassungsgericht die zuständige Instanz ist und bevor mir dafür nicht jemand einen Beweis erbringt dass es die zuständige Instanz ist zweifle ich das auch an. Mag zwar sein, dass der Anwalt alles richtig gemacht hat, aber von studierten Finanzwissenschaftlern müsste man ja auch annehmen, dass sie Ahnung von dem Zeug haben und trotzdem waren viele von denen an der Finanzkrise Mitschuld, teilweise weil sie trotzdem keine Ahnung hatten, teilweise bewusst für den eigenen Vorteil (schlechter Vergleich, ich weiß, aber mir ist kein besserer eingefallen)

  25. Harvey sagt:

    @idd: Wieso widersprichst du dauernd, leitest aber den Beitrag mit „ich weiß nicht genau, wie die Sache abläuft“? Ich wollte es dir mit den Paragraphen durch die Blume sagen, aber dann noch mal ausdrücklich: Ich weiß, wie die Sache abläuft (jedenfalls nach Recherche zu diesem Fall, ich hatte auch mal keine Ahnung davon, habe aber nicht ständig Bauchgefühle publiziert). Zu den von mir eh schon genannten Paragraphen jetzt bitte noch §296ff StPO angucken. Dabei dann besondere Konzentration bei §310 (weitere Beschwerde) bitte. Insbesondere Absatz zwei, der konkret lautet „Im übrigen findet eine weitere Anfechtung der auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidungen nicht statt“. Die Ausnahmen davon nach §310 I StPO sind nämlich nicht einschlägig. Trotzdem hat niemand gesagt, das BVerfG wäre „zuständig“. „Zuständig“ ist es nämlich für Verfassungsbeschwerden immer. Allerdings muss vorher bei Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen immer der Instanzenweg voll gegangen sein. Und nun glaub es doch: Das wurde er. Als Beweis nimm dann bitte mit: §§81g I, 162, 296 I, 304 I, 310 StPO.

    Aber ich wette, allen Mitlesenden wird hier langsam langweilig.

  26. kopfschuettel sagt:

    @harvey: danke!

  27. mamabär sagt:

    der link zu diesem taz-kommentar … welche pottsau hat denn den gepostet?
    der artikel hat ungefähr das niveau der nazis in den gt-kommentarspalten.
    wie kann mensch denn für so ne zeitung arbeiten?

  28. vorbeugend sagt:

    an das dogma (von irgendeiner/em alikritker_in auf indymedia):

    Du proklamierst damit einen dichotomischen konflikt, der die radikale-linke schwächt und ihre spalterische verfehlung in linksimmanenten diskussionen vorantreibt, die durch prestige_denken geprägt sind!!;
    -es gibt keine bessere oder schlechtere linke!!!—in göttingen und (fast) überall wird eine (weltpolitisch) konstruierte „feindschaft“ zwischen den Einen (A´Imps) und den Anderen(A.D) linken geschürt…, –> (ego vs. alter ego)…was soll das denn???}
    die gelebte „feindschaft“ zwischen der „ali“ und anderen göttinger gruppen beruht auf ebendiesem denken…obwohl sich die „ali“ sicherlich nicht zu einer der beiden „ideotischen“ gruppen zählt (genausowenig wie diverse andere gruppierungen!)!!!
    -es geht hier (in gö) vielmehr um zwischenmenschliche dispositionen!!!!, liebeR indymedia anpöbler_innen:
    diese demo geht ALLE linken was an, die dem selben schweinesystem unterliegen!!!
    also: mobilisiert alle gruppen die Ihr kennt und sorgt für eine revolutionäre, kraftvolle
    Demo! am 22.!!!!! dekonstruiert das (selbst)konstruierte dogma!!! -fight the leftist conservatism!!!

  29. ja!!! sagt:

    gute idee@ „vorbeugend“!!! aba durchführbar???
    i hope so!!!!

  30. Diesmal nicht... sagt:

    @ mamabär: Der TAZ-Kommentar ist ne völlige Katastrophe. Falsche Tatsachen und tendenziell reaktionäre Auffassung. Aber in der Taz arbeiten nicht nur solche Leute…

    @ vorbeugend: Bitte! Dont feed the trolls! Auch nicht mit Reaktionen auf Spalterversuche. Egal von welcher Seite. Die Geschichte hier ist zu wichtig, um sie mit unserem Szenekrieg zu belasten. Also lasst die Trolle einfach schreiben – aber kümmert Euch drum, dass wir auf der Demo viele sind!

  31. idd sagt:

    Okay, Harvey, der Hinweis auf §310 hat mir bisher gefehlt. Danke für die Aufklärung 😉

    Btw. was die Sinnhaftigkeit der DNA-Probe in diesem Fall angeht hab ich im übrigen eine klare Auffassung: Schwachsinnig. Aus meiner Sicht geht die Justiz und die Polizei in mancherlei Hinsicht den falschen Weg, habe aber gedacht, dass ein Verdächtiger einen besseren Rechtsweg in so einem Fall hat (wurde aber jetzt netterweise aufgeklärt 😉 )

  32. ??? sagt:

    und!?? gehste auch auf die straße dafür? oder hängste lieber vor´m pc rum!??
    mobilisiert auf allen ebenen für den 22.!!!!!!!

  33. goettinger sagt:

    Warum steht bei der Redical M noch nichts Ueber die Demo? War ja immerhin ihre Demo wo der angebliche Boeller geworfen wurde.

  34. @goettinger sagt:

    geduld, kommt bestimmt noch.

  35. Ein Linker sagt:

    Antifa ist wer nicht vergisst zu spalten wo zu spalten ist!

    Von dir habe ich auch noch keinen persönlichen aufruf im netz gesehen. War ja auch deine demo. Sofern du da warst. Wenn nicht dann mal ganz vorsichtig mit vorwürfen wer hier (angeblich) unsolidarisch ist. Ein kindergarten ist das hier… *kopfschüttel*

  36. goettinger sagt:

    @Ein Linker
    Das Wort Unsolidarisch hast du gesagt! Ich hab nur gefragt.
    Uebrigens nur weil da noch nichts auf der seite steht ist das nicht gleich unsolidarisch.

  37. begeisterter sagt:

    die redical und die jugendantifa bewirben jetzt übrinens auch die demo und die redical will nach eigegen angaben in nächster zeit ein aufruf veröffentlichen!

    guckste hier

    http://www.redical.org/ & http://jugendantifagoettingen.blogsport.de/

  38. afa sagt:

    Auch wenn nicht viel neues drinne steht im ND gibts heute einen neuen Artikel: http://www.neues-deutschland.de/artikel/188304.antifaschist-untergetaucht.html?sstr=dna

  39. weiter gehts... sagt:

    Stellungnahme der Basisgruppe Sozialwissenschaften: Solidarität mit dem betroffenen Antifaschisten gegen die geplante DNA-Entnahme!

    Mit der angedrohten DNA-Entnahme reiht sich ein weiterer Fall ein in die Liste der repressiven Maßnahmen des lokalen Staatsapparates. Vor knapp einem Jahr durchsuchten Polizeibeamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und mit Erlaubnis des Gerichts eine linke Wohngemeinschaft in der Göttinger Innenstadt. Kurz zuvor ist ein Prozess gegen einen Genossen des Basisdemokratischen Bündnisses auf inakzeptable Art und Weise zu Ende gegangen: Auf Grundlage von konstruierten Geschichten, Absprachen und entwendetem Filmmaterial wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

    Diese Auflistung ist bei weitem nicht vollständig, aber sie zeigt Kontinuitäten auf. Und hinter diesen Kontinuitäten steht ein System: Es ist nicht etwa die Idee abstrakten Rechts, wie die bürgerliche Ideologie das Rechtssystem verklärt, sondern es ist die unmittelbare, sytematische Bekämpfung sozialer Bewegungen von Seiten des Staates. Wir wundern uns nicht und wir empören uns nicht. Wir begreifen, kritisieren und wehren uns gegen diesen Zustand.

    Wir haben begriffen, dass dieses Rechtssystem – mit all seinen Tücken, aber auch Versprechungen – notwendiger Teil der herrschenden Verhältnisse ist. Wir haben verstanden, dass ein repressiver Apparat notwendig ist, um dieses System voller Widersprüche und Brüche am laufen zu halten. Aber wir haben auch verstanden, dass dieses System, das in letzter Instanz immer Menschenverachtend sein muss, egal wie gut der Wille einzelner Bürokrat_innen ist, nicht unser System ist.

    Und weil dieses System, das mit dem Finger auf soziale Bewegungen – auf uns – zielt und am laufenden Band Urteile, Vorurteile und Verurteilungen produziert, nicht unser System ist, solidarisieren wir uns mit dem Betroffenen der DNA-Entnahme. Nicht nur weil die Maßnahme „unverhältnismäßig“ sei, wie SPD und Grüne behaupten, sondern weil hinter dieser Maßnahme genau jenes Programm abläuft, das notwendig ist, um die Fließbänder nicht ins stocken geraten zu lassen.

    Es handelt sich hier, wie in vielen Fällen der Vergangenheit in Göttingen und darüber hinaus, um politische Verfolgung. Es geht nicht nur um einen politischen Verwaltungsakt, sondern um die tatsächliche Verfolgung politischer Bewegungen. Weil wir ein Teil dieser Bewegungen sind, fühlen wir uns angesprochen, wenn jemand, der auch Teil der Bewegung ist, aus politischen Gründen verfolgt wird. Wir fühlen uns angesprochen und sind wütend.

    Solidarität ist unsere Waffe!
    Kommt alle zur Antirepressionsdemo am 22.01.2011 um 14:00 Uhr am Gänseliesel!

    Basisgruppe Sozialwissenschaften im Januar 2011

  40. afa sagt:

    Ich hab einen Artikel gefunden in dem der Oberstaatsanwalt behauptet der Untergetauchte „sei im Zusammenhang mit Demonstrationen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung bereits verurteilt worden“ in anderen Medienberichten heisst es immer die sind eingestellt worden! Da scheint Hugo es ja mal wieder ganz genau mit der wahrheit zu nehmen; http://nachrichten.t-online.de/speichelprobe-verweigert/id_43979628/index

  41. Nome sagt:

    Ums mal mit den Worten von Heaven Shall Burn zu sagen:

    „Nothing, just nothing, nothing will wipe this heart out
    And no one, just no one, no one will break this frontline
    We are, we are, we are the final ones
    We are, we are the, we are the final resistance“

    Alle auf die Straße!

  42. Redical M sagt:

    Den Aufruf der Redical findet sich nun

  43. Pinkelnde Petra sagt:

    Göttingen als Versuchslabor für die Ausweitung polizeilicher Maßnahmen?, fragt http://goest.de/

  44. antifaboy sagt:

    wer ist eigentlich das hübsche mädchen auf dem ali-flyer? kann man die kennenlernen?

  45. echt mal sagt:

    das heißt „mensch auf dem ali-flyer“!

  46. verwunderter sagt:

    die eigentliche frage ist doch, warum sich so eine hübsche mensch*in hinter einer art hijab versteckt.

  47. apl sagt:

    Woher kommt eigentlich diese lächerliche Trolloffensive plötzlich? Lasst eure sexistische Scheiße doch auf euren JU-Mitgliederversammlungen.

  48. Harvey sagt:

    Die haben alle ’n bißchen viel Blut im Kopf, weil ihnen das GT den Kommentarbereich unter der Messerattacken-Story dichtgemacht hat.

  49. und so sagt:

    Erklärung der Eltern

    Zu erst einmal möchten wir uns für die breite Unterstützung unseres Sohnes bedanken. Diese Solidaritätsbekundungen können ihm und uns helfen diese Situation zu überstehen.

    Vielleicht sieht man als Eltern die Dinge anders als eine Staatsgewalt, aber hier hat der Staatsanwalt H.H. Heimgärtner unmenschlich überzogen. Es waren immer schon diejenigen, die die Gesetzeslage unmenschlich interprtierten, die Tür und Tor für totalitäre Systeme öffneten und sich später zu Gute hielten, sich ja nur an das Gesetz gehalten zu haben.

    Eine Entscheidung, ob Heimgärtners Haltung überhaupt verfassungsgemäß ist, wurde ja nicht getroffen, sondern überhaupt nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht muss diese Entscheidung nicht begründen, aber sieht hier offensichtlich nicht die Grundsätzlichkeit der Umstände.

    Es darf nicht sein, dass jemand der verdächtigt wird bei einer Demonstration Silvesterböller gezündet zu haben, behandelt wird wie ein bereits verurteilter Straftäter. Noch immer gilt „im Zweifel für den Angeklagten“, bevor jemand verurteilt ist, gilt er als unschuldig. Dieser Grundsatz einer humanen, demokratischen Gesellschaft wird hier auf schamlose Weise verletzt.

    Gleichzeitig erdreistet sich dieser Staatsanwalt im GT vom 15.01.2011 hervorzuheben, dass die Gewalt der Naziszene in Göttingen reduziert werden konnte, aufgrund einer starken Antifa in Göttingen. Wie bitte? Warum greift er dann die Antifa so agressiv an?

    Wir fordern den Staatsanwalt auf nicht politisch motiviert, sondern wie ein Anwalt eines Rechtsstaates zu handeln und die Aufforderung zur DNA-Abnahme zurückzunehmen.

  50. afa sagt:

    woher hast du die erklärung der eltern?

  51. ACAB sagt:

    Schön, dass die Eltern des Genossen die Schweinereien von HaHaHa und den Bullen genauso widerlich finden! Dem Untergetauchten viel Kraft in seiner Situation!

  52. Uli-E sagt:

    Das kann doch aber kein Dauerzusatnd sein? Auf der Flucht, ständig den Druck im Nacken das es irgendwo klick macht.

    Viel Kraft, Mut und Gesund bleiben!

  53. Grüner sagt:

    Es gibt jetzt auch einen Aufruf der Grünen:

    Mit Solidarität für Emanzipation und gegen Repression!
    Grüner Aufruf zur Demonstration „Betroffen ist eine_R, gemeint sind wir alle! Hände weg von linken Aktivist_Innen, Häusern und Strukturen!“

    Demokratie lebt! Sie ist die leidenschaftliche Form der Selbstorganisation moderner, d.h. aufgeklärter und mün-diger Gesellschaften. Sie lebt von der aktiven, wirkmächtigen Handlungsfähigkeit der Akteure im weiten Feld der sozialen Auseinandersetzung und Aushandlung um die Prinzipien, Maßstäbe und Grundlagen der gesell-schaftlichen Verhältnisse. Sie wird belebt, durch eine kritische Öffentlichkeit, die tradierte Strukturen und einmal gewonnene Kompromisse immer wieder in Frage zu stellen in der Lage ist.
    Den dialektischen Gegenpol moderner Gesellschaften bilden die staatlichen Institutionen: Verwaltung, Bürokra-tie und formell legitimierte Organisation. Freiheitliche, moderne Gesellschaften bauen sich auf dem Verhältnis dieser beiden Pole zueinander auf. Dabei kann der formale Staat auch zu einem repressiven Gegenüber der kri-tisch-zivilen Öffentlichkeit werden.

    Die Grüne Idee ist geboren aus dem Bewusstsein, die zivilgesellschaftliche, lebendige Selbstbestimmung gegen-über den formalistischen Institutionalisierungen zu stärken und gewachsen aus der Überzeugung: Demokratie braucht Luft zum Atmen! Das Bündnis 90, dass sich mit der bürgerschaftlichen Idee gegen einen autokratisch gewordenen Staat auflehnte ebenso wie die sozialen Bewegungen, die die Modernisierungsprozesse in der Re-publik nicht der Planung am Reißbrett überlassen, sondern sie von der gesellschaftlichen Basis aus zu bestimmen versuchte. Auch nach unserem „langen Marsch durch die Institutionen“ ist unser politisches Handeln grundsätzlich von dieser grünen Idee getragen.

    In Göttingen hat das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und politisch-kritischer Öffentlichkeit teilwei-se eine sensibel-gereizte Situation angenommen. Fälle von Kriminalisierung durch Polizei und Staatsanwalt-schaft gegenüber politischen Akteuren haben sich immer mehr gehäuft: das Einkesseln einer Solidaritätsdemo am 16. 04. 2009 in der Innenstadt; Polizist_Innen, die am 14. 11. 2009 in die Conny-Wessmann-Demo hinein prügeln; eine rechtswidrige Hausdurchsuchung in der Roten Straße im Januar 2010; nicht zuletzt war unser eige-ner Jugendverband, die GRÜNE JUGEND Göttingen, von Repression betroffen, als ihr geplantes öffentliches Blockadetraining gegen den Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf im August 2010 nicht einmal 24 Stunden vor der geplanten Aktion durch die Göttinger Ordnungsbehörden – ohne Not – einfach verboten wurde.

    Für uns ist klar: in einer lebendigen Demokratie darf der Staat das politische Handeln der mündigen Öffentlich-keit nicht derart gängeln! Der Schmerzpunkt ist für uns erreicht, wenn staatliche Interventionen nicht nur die Freiheit des organisierten politischen Handelns beeinträchtigen, sondern konkret in die persönliche Selbstbe-stimmung der Lebensgestaltung politischer Aktivist_Innen eingreift. So im neusten Fall politischer Kriminalisie-rung, in der ein Göttinger Antifaschist mittlerweile bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben ist, weil er vor einer zwangsweisen Entnahme seiner DNA untergetaucht ist, die angeordnet wurde, weil ihm vorgeworfen wird, vor einem Jahr auf einer Demonstration einen Böller gezündet zu haben. Die Verfolgung treibt hier einen Menschen vor sich her in eine Situation, in der er seine sozialen Beziehungen und seine Ausbildung gefährdet. Wenn das justiziable Handeln derart sein menschliches Antlitz aufgibt, dann ist es für uns an der Zeit, den staatlichen Institutionen wieder eine selbstbewusste, zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit, die für Menschlichkeit streitet, gegenüber zu stellen!

    Deshalb rufen wir alle grünen Mitglieder, Aktivist_Innen, Sympathisant_Innen und Wähler_Innen dazu auf, zur geplanten Demonstration zu kommen:

    22. Januar 2011 / 14 Uhr / Göttingen, Gänseliesel
    „Betroffen ist eine_R, gemeint sind wir alle! Hände weg von linken Aktivist_Innen, Häusern und Struktu-ren!“

    Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

    Kreisvorstand von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Göttingen, Januar 2011

  54. und so sagt:

    @afa
    Die Erklärung kam aus der E-mail von der Roten Straße 3 😉

  55. sub*way sagt:

    Anfang des letzten Jahres versuchten Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Linke im Rahmen des Brandes im Göttinger Kreishaus mit einer Hausdurchsuchung im Wohnprojekt Rote Straße zu rechtfertigen. Zu der Zeit liefen die Proteste gegen die Abschiebungen von Roma ins Kosovo und damit in deren Verfolgung, Armut und Tod. Doch die Polizei schaffte es den Fokus davon abzulenken, Proteste zu kriminalisieren und die Diskussion um `linksextremistische Gewalttäter` aufzuheizen. Dass im Rahmen der Ermittlungen dann auch noch eine Person in den Fokus gerät, die unter fadenscheinigen Argumenten zwangsweise einer DNA-Entnahme unterzogen werden soll, macht unmissverständlich deutlich worum es hierbei geht. Ein Antifaschist, der sich mit den von der Hausdurchsuchung Betroffenen Genoss_innen der Roten Straße 1 solidarisierte, bekommt nun die volle Härte der Repression zu spüren.
    Die Kriminalisierung emanzipatorischer Politik und linken Protests wird vorangetrieben, indem man sich zum Einen der Extremismustheorie bedient und damit den Diskurs darum noch weiter verschärft; und zum Anderen ganz praktisch versucht linke Politik durch Repression zu lähmen. Abgehörte Telefone, Anträge auf Vollobservation, Einblicke in Privaträume, Datensammlungen auf beschlagnahmten Computern, DNA-Entnahme – Linke Strukturen sollen ausgeleuchtet, eingeschüchtert und handlungsunfähig gemacht werden. Doch das werden wir nicht hinnehmen – nicht jetzt, nicht am 22.01., und auch nicht danach!
    Dieses Interesse der Polizei und Staatsanwaltschaft zeigt sich immer wieder eindeutig:
    Wenn der Staat (in Form von Richter_innen, Staatsanwaltschaft und Bullen) eine linke Wohngemeinschaft durchsucht, weil er auf der Suche ist nach mutmaßlichen Täter_innen eines Brandanschlags im Kreishaus ist.
    Wenn der Staat (in Form von Bullen) Teilnehmer_innen linker Demonstrationen mit Strafanzeigen und Ordnungsgeldern übersät.
    Wenn der Staat (in Form von Richter_innen und Staatsanwaltschaft) einen Genossen wegen eines vermeintlichen Böllerwurfs zur DNA-Abnahme zwingen will.
    Doch unserer Reaktion darauf wird genauso eindeutig sein!
    Deshalb rufen wir dazu auf sich am 22.01. an der Antirepressionsdemonstration „Betroffen ist eine/r, gemeint sind wir alle! Hände weg von linken AktivistInnen, Häusern und Strukturen!“ um 14h am Gänseliesel zu beteiligen und eindeutig klar zu machen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen!
    Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle!
    Gemeint ist unsere Kritik in Theorie und Praxis!
    Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

  56. Kakaotrinker sagt:

    Mal ne blöde Frage: Wer oder was ist eigentlich die Gruppe sub*way? Eine neue Blume im Blumenstrauß der Göttinger Linken?

  57. Zong! sagt:

    @Kakaotrinker: Nee, aber die backen eher kleine Brötchen.

  58. afa sagt:

    „Am 22. Januar kommt es in der Teeküche der Ausländerbehörde im Göttinger Kreishaus zu einer Explosion. Laut Pressemitteilungen wurde bei der Detonation ein Mitarbeiter der Verwaltung verletzt, er sei mit dem Verdacht auf ein Knalltrauma in ein Krankenhaus gekommen. In der Zeugenaussage des 25-jährigen ist nachzulesen, dass er zwar ins Uniklinikum gefahren wurde. Bei der Untersuchung wurde jedoch festgestellt, dass er keine Schäden davon getragen hat.“
    http://monstersofgoe.de/2010/08/10/die-akte-rote-strasse/
    „Am 27. Januar 2010 durchsuchte die Polizei rechtswidrig ein linkes Wohnprojekt in der Roten Straße, nachdem es in einer Teeküche des Landkreisamtes zu einer „Verpuffung“ kam. Bei der anschließenden Solidaritätsdemonstration am 30. Januar 2010 stellte sich die Polizei erneut provokativ vor die Wohnhäuser der Roten Straße, als die Demo eigentlich beendet werden sollte. In Folge fiel ein Silvesterknaller innerhalb der Demo zu Boden, ein Polizist meldete sich mit „Knalltrauma“ krank und ein linker Jugendlicher wurde als angeblicher Täter ausgemacht.“
    http://www.inventati.org/ali/index.php?option=com_content&view=article&id=1874%3A2011221demo&Itemid=1

    Als Reaktion auf eine (später als rechtswidrig erklärte) Hausdurchsuchung findet am 30. Januar 2010 eine Demonstration statt. Dort wird dann ein Jugendlicher von der Staatsgewalt festgenommen: Er soll einen Böller auf die Polizei geworfen haben, die der Demo gegenüber provozierend und martialisch auftrat – so weit, so unspektakulär.

    Doch er ist derselbe Jugendliche, gegen den später im Jahr wegen „Herbeiführung einer Explosion“ in der Teeküche der Ausländerbehörde ermittelt wird. Er wird aufgrund seines „dunkelhäutiger Teint“ in die Täterrolle gedrückt: Auf dieser vagen Beschreibung gründet sich der Verdacht. Bei den Ermittlungen schwingt entsprechend ein widerlicher rassistischer Unterton mit, der zeigt, dass das deutsche Rechtssystem von Personen mit rechtskonservativen Vorurteilen durchzogen ist. Allerdings: Das Gericht war nicht überzeugt, dass der Verdacht von Polizei und Staatsanwaltschaft ausreichte. Die hatten nämlich im Rahmen dieser Ermittlungen eine DNA-Untersuchung beantragt, die mit Spuren aus der Teeküche abgeglichen werden sollte. Das Gericht entschied aber, dass dazu der abenteuerlich konstruierte Verdacht nicht ausreicht.

    Aber es scheint, dass Staatsanwaltschaft und Polizei sich damit nicht abfinden können. Und sie finden das Einfallstor im Gesetz, mit dem sie an ihre DNA-Probe kommen wollen. In §81g StPO wird nämlich den Staatsdienern erlaubt, bei Verdacht auf schwere Straftaten und der Möglichkeit, dass auch in Zukunft Straftaten begangen werden könnten, eine DNA-Untersuchung zu beantragen. Wenn das mit den Ermittlungen zum Teeküchenbrand zu vage Anhaltspunkte waren, so dachte sich die Staatsanwaltschaft wohl, dann nehmen wir etwas sichereres. Nun zogen sie den vermeintlichen Böllerwurf aus der Schublade. Da gab es zwar kein Urteil – aber immerhin einen aussagebereiten Polizisten, der den Betroffenen im unübersichtlichen Tumult unter vielen autonomen, schwarzgekleideten und kaum zu unterscheidenden Demonstranten als den Werfer des handelsüblichen Böllers erkannt haben will. Dem Amtsgericht war das aber immer noch zu konstruiert – es lehnte ab. Beim Landgericht allerdings bekam die Staatsanwaltschaft dann ihren Willen: Wegen des Verdachts auf den Böllerwurf und einer Prognose, dass es vielleicht zukünftig noch mal Straftaten durch den Betroffenen geben könnte, wird die DNA-Entnahme nach §81g StPO angeordnet. Das Gefahrenpotential, welches zur Anwendung des Paragraphen notwendig ist, wird damit untermauert, dass er als 15jähriger einen Polizisten getreten haben soll.

    §81g StPO verlangt, dass die/der Betroffene sich „einer Straftat von erheblicher Bedeutung […] verdächtig“ gemacht hat. Die DNA-Entnahme ist damit eine Bestrafung ohne Urteil: Ein Verdacht reicht aus. Bestraft ist der Betroffene mit der Ungewissheit, die ihn nach der Entnahme verfolgt. Immer muss er damit rechnen, dass ihm DNA-Spuren vorgehalten werden. Der Effekt wird noch verschärft dadurch, dass DNA-Spuren – trotz vieler Möglichkeiten, wie sich Fehler in die Untersuchung einschleichen können – vor Gericht meist als sicherer Schuld-Beweis ausreichen. Der Betroffene müsste ein Leben lang fürchten, ohne viel Federlesens wegen einer DNA-Spur verurteilt zu werden. Gerade kritisch-politisches Engagement wird damit unterdrückt. Im Ergebnis ist die DNA-Entnahme damit eine Freiheitsstrafe – sie schränkt das Leben des Betroffenen ein und löst Ängste aus.

    Juristische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung – womit sich „Rechtsstaaten“ zu legitimieren versuchen – werden scheinbar nicht in Betracht gezogen. Mit allen Mitteln soll eine Bestrafung – formell für was auch immer – herbeigeführt werden.

    Wir sehen hier in §81g StPO ein Instrument der politischen Justiz, die es ermöglicht, politisch missliebigen Elementen Repressalien auszusetzen, gegen die keine handfesten Beweise vorliegen. Der Fall zeigt deutlich das Mißbrauchspotential des §81g StPO: Er dient hier der Einschüchterung politischen Engagements. Und er zeigt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft, in letzter Konsequenz auch Gerichte, bereit sind, den Paragraphen auch zur Einschüchterung zu benutzen.

    Darum: Kampf der politischen Justiz – Weg mit §81g StPO – Freiheit für alle politischen Gefangenen

    Basisgruppe Jura Göttingen im Januar 2011

Schreibe einen Kommentar

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben. Anmelden | Registrieren

Bitte lese dazu unsere Regeln und Hinweise zum Kommentieren.