VerteidigererInnen stellen Vertrauensvorschuss von Polizei in Frage

Prozessende zu Abschiebeblockade: AktivistInnen freigesprochen
von am 17. Juli 2017 veröffentlicht in Polizei & Justiz, Soziale Bewegungen, Titelstory

Blick aus dem Haus Neuer Weg 3. Vielen Dank für das Foto an LinksUnten

Nach einer verhinderten Abschiebung im April 2014 endete letzte Woche der viertägige Prozess gegen vier AktivistInnen. Für sie ging das Verfahren glimpflich aus, während das Verhalten der Polizeibeamten Fragen aufwirft: Unter anderem hatten sie illegale Nervendrucktechniken angewendet und während der Befragung angegeben, ihre Berichte würden intern auf „Kohärenz“ geprüft.

Den AktivistInnen standen im Zuge einer Abschiebeblockade am 10.April 2014 vor Gericht. Während dieser ging die Göttinger BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) brutal gegen die Blockade und Aktivist*innen vor. An den vier Prozesstagen mit bis zu fünfstündigen Zeugenvernehmungen bestätigten sich die Anklagepunkte gegen die AktivistInnen jedoch nicht. Von den Vorwürfen der Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand und Sachbeschädigung sind sie freigesprochen, das Verfahren gegen eine Aktivistin wurde eingestellt.

Bei der Körperverletzung handelte es sich um einen Biss in den Finger eines BFE-Beamten. Hierzu konnte es allerdings erst kommen, da der BFEler eine rechtswidrige Nervendrucktechnik anwandte. Dadurch sei das Beißen als schmerzbedingte Reaktion bzw. Notwehr gegen den Schmerzgriff zu werten befanden Richter und Staatsanwalt. Zudem ist die Blockade-Aktion als politische Versammlung in geschlossenen Räumen zu werten und hätte somit auch als solche zunächst aufgelöst werden müssen.

Während der Befragungen der BFE-Beamten sagten diese aus, ihre Einsatzberichte seien von einem Vorgesetzten gegengelesen und aufeinander abgestimmt worden. Die Ursprungsberichte seien dann geschreddert worden. In ihren Plädoyers sprachen sich beide VerteidigerInnen dafür aus, Aussagen von PolizistInnen nicht uneingeschränkt zu glauben. Die Befragung der BFE-Beamten habe gezeigt, dass ein Vertrauensvorschuss an die Polizei nicht immer angemessen sei.

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