Gericht verhängt Haftstrafen im „Pumpgun-Prozess“
von Rakete am 21. Juni 2009 veröffentlicht in NeonazisZu insgesamt neun Jahren Haft hat das Landgericht Göttingen am Donnerstag drei Neonazis verurteilt. Sie hatten im vergangenen November mit einer Pumpgun geschossen und Molotowcocktails auf eine Tabledance-Bar geworfen.
Der Hauptangeklagte hatte mit seiner Waffe auf einen Mitarbeiter des Lokals geschossen, diesen jedoch verfehlt.Vom Vorwurf des versuchten Totschlags rückte die Staatsanwaltschaft allerdings während der Verhandlung ab, da keine Tötungsabsicht zu erkennen gewesen sei. Vermutlich hatte sich der Schuß versehentlich gelöst. Der Neonazi hatte im Prozess ausgesagt, es sei für ihn „nicht ungewöhnlich“, eine solche Waffe mit sich zu führen. Bei anschließenden Hausdurchsuchungen hatte die Polizei zahlreiche Waffen, darunter auch ein Maschinengewehr, sicher gestellt.
Nach der Schießerei hatten die Angeklagten Molotowcocktails auf das Lokal geworfen. Das Gericht sah hierin den Tatbestand des unerlaubten Waffenbesitzes erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung gefordert. Es habe jedoch nicht die Absicht bestanden, das Gebäude nieder zu brennen, sagte der vorsitzende Richter Dirk Amthauer in der Urteilsverkündung.
Amthauer wollte mit dem Urteil auch ein Zeichen setzen: „Ich will nicht dafür verantwortlich sein, wenn wieder bewaffnete Horden durch das Brandenburger Tor ziehen“, sagte er. Hätten die Angeklagten sich nicht so kooperativ verhalten, wären die Haftstrafen deutlich höher ausgefallen, betonte der Richter.
Natürlich nicht… der Kamin wollte nur nicht brennen, schon klar.
Wenn ich demnächst mit einer Pumpgun ins Savoy gehe und sich „aus Versehen“ ein Schuss löst, ich danach noch zur Tanke gehe und mir einen Molli bastel und ins Saboy werfe, sage ich auch einfach, dass das alles gar nicht geplant oder gewollt war. Versuchter Mord – heute im Sonderangebot, yeah!
BTW: Dein Bericht lässt offen, wer wie viele Jahre bekommen hat.
Die Argumentation bzgl der Brandstiftung war die Folgende: die Brandstifter haben den löschenden Menschen nicht am Löschen gehindert. Ausserdem konnten sie davon ausgehen, dass genügend Feuerlöscher im Haus sind, sodass rechtzeitig gelöscht werden kann. Ob man solche Überlegungen bei 2,5 Promille noch unterstellen kann, wäre die nächste Frage.
Mario M.: 5 Jahre
Dirk N.: 2 Jahre, 6 Monate
Axel B.: 18 Monate auf Bewährung
Mehr zum Prozess ist im nachzulesen.
BTW: Ist es ein rechtliches Problem, die vollen Namen zu schreiben, nun wo die drei Wonneproppen verurteilt sind?
Ja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wow, sie haben die löschenden Menschen nicht daran gehindert UND sie konnten davon ausgehen, dass genügend Feuerlöscher im Haus sind. Yeah, das merke ich mir!
Die Staatsanwaltschaft findet diese Argumentation ebenfalls nicht überzeugend und ist nun in Revision gegangen.