Nach Polizeigewalt
DNA-Entnahme bei Polizisten gefordert
von Rakete am 1. Februar 2011 veröffentlicht in Polizei & JustizDer Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen Repression am 22. Januar hat ein juristisches Nachspiel. Ein Rechtsanwalt hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, von gewalttätigen Polizisten eine DNA-Probe entnehmen zu lassen. Es stünden gleich mehrere gefährliche Körperverletzungen, also erhebliche Straftaten, im Raum. Videoaufnahmen belegen die Anschuldigungen.
Auf der Demonstration hatte die Polizei mehrfach offenbar willkürlich Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt. Auch Unbeteiligte waren dabei verletzt worden und ein Pressefotograf wurde körperlich angegangen. Insgesamt soll es 30 Verletzte gegeben haben (ausführlicher Demo-Bericht). „Das weiträumige Sprühen von Pfefferspray in eine dichte Menschenmenge, das auf jeden Fall und in jeder Situation immer Unbeteiligte in einem Demonstrationszug trifft und verletzt“ bezeichnete die verdi Jugend im Nachhinein als „völlig unverhältnismäßig und unverantwortlich“. Hintergrund der Demo war die erzwungene DNA-Entnahme bei einem Antifa-Aktivisten, dem ein Böllerwurf auf einer Demonstration vorgeworfen wurde.
Das nun ausgerechnet Sven Adam, Rechtsanwalt des Aktivisten, eine solche DNA-Entnahme bei den gewalttätigen Polizisten fordert, mag unter Zynismus abzubuchen sein. Weniger zynisch gemeint sein dürfte allerdings die Strafanzeige gegen Unbekannt, die der Anwalt im Namen eines Mandanten gestellt hat. Dieser sei grundlos von mehreren Polizeibeamten mit Faustschlägen und dem gezielten Einsatz von Pfefferspray misshandelt worden und habe dabei Kopfverletzungen erlitten. Adam fordert nun auch Schmerzensgeld für seinen verletzten Mandanten.
Eine weitere Strafanzeige hat Adam gegen einen unbekannten Polizisten gestellt, der in der Goetheallee grundlos und gezielt Pfefferspray gegen Demonstranten eingesetzt habe. „Die Gesundheitsrisiken und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen dem inzwischen alltäglichen polizeilichen Einsatz von Pfefferspray ohnehin“, so der Rechtsanwalt. Ein BFE-Beamter hat in die Spitze der Demonstration offenbar ohne konkreten Anlass Reizgas gesprüht und sich dann zurück gezogen, wie ein Video zeigt.
Auch gegen die Personalienfeststellung bei einem Mitgleid der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ will klagen. Ein Polizist hatte sich daran gestört, dass von ihm Videoaufnahmen angefertigt wurden.
Dass die Schläger in Uniform im Nachhinein zu identifizieren sein werden, hofft Adam. „Mit dem uns vorliegenden Bildmaterial dürfte es möglich sein, die gewalttätigen Polizeibeamten zu ermitteln“, sagte er. Bis es in diesen Fällen zu Gerichtsverhandlungen kommt, dürften wie üblich jedoch noch Monate vergehen. Weitere Klagen gegen den Polizeieinsatz hat der Anwalt bereits angekündigt.
da gab es wohl eine Vermischung von zwei Personen: der Pastor, der auch Mitglied der Grünen ist und auf der Demo verletzt wurde, heißt Thomas Harms, ist aber nicht im Kreistag – Norbert Hasselmann ist Kreistagsmitglied, aber nicht Pastor – ob er auf der Demo auch verletzt wurde weiß ich nicht …
danke für den hinweis, wurde korrigiert
Die Forderung nach der DNA-Entnahme bei den Polizisten zeigt ja nochmal ganz deutlich, wie absurd eigentlich das Ansinnen der Staatsanwaltschaft ist, die Spucke von Martin R. zu bekommen. NIE IM LEBEN würde sie auf die Idee kommen, das bei Schlägern in Uniform zu verlangen. In sofern ist offensichtlich, dass sie politisch motiviert gehandelt hat.
Bullen dürfen und sollen Gewalt anwenden, denn sie schützen das Gewaltmonopol des Staates. Da brauchts keine DNA-Abnahme, denn diese Form der Gewalt ist legal und für den Staat legitim und notwendig. Guter Schritt Bullen und Staatsanwaltschaft damit zu nerven, das Ergebnis steht jedoch jetzt schon fest.
Das stimmt so absolut gesprochen ganz und gar nicht, und ich frage mich, ob weitere Sätze zu dem Kommentar wirklich noch nötig sind. Aber sei’s drum: Polizisten haben einen abschließenden Katalog von Befugnissen, und ja, zur Durchsetzung können sie als ultima ratio auch Gewalt („unmittelbaren Zwang“) anwenden. Aber grundsätzlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, also immer das mildeste Mittel um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Die Vögel hier im Video haben mit nem bestimmten Zweck aber schon nix am Hut, von milden Mitteln mal ganz zu schweigen. So, und das war jetzt nur die rechtliche Lage. Wenn man die auch noch kritisieren oder scheiße finden will, dann kann man auch einfach kurz und bündig sagen, dass da ein paar feige Angreifer mit Pfefferspray hantieren und ein Prügel-Idiot in Uniform wohl glaubt, ungestraft ein wenig austeilen zu dürfen.
Ach, und noch einmal kurz zurück ins Recht: Klar gibt es auch noch die Selbstverteidigung. Aber da sind die Grenzen sehr eng. Und während ein einfacher Bürger vielleicht auch mal entschuldigt „austicken“ darf, so sind an unsere Aggro-Cops andere Maßstäbe anzulegen: Die sind geschult, das ist deren Job.
Ich gebe dir da voll und ganz recht was den Zweck der Maßnahme betrifft. Warum jedoch die Bullen trotzdem immer ziemlich gut davon kommen ist damit nicht erklärt. Sie sind ja auch nicht aus politischen Gründen am Start und auch nicht aus persönlichen. Die sind dort, weil sie den Befehl bekommen haben die Demokratie zu garantieren. Diesem Zweck folgend und auch die darauf folgenden gewaltätigen Maßnahmen in Betracht ziehend wird dem Bullen in seiner Funktion vertraut. So zumindest habe ich das schon des Öfteren vor Gericht gehört. Und da ist auch schon was dran. Gewaltätige Bullen, wie auch bei dem Demo erfahren, sind übel. Darüber jedoch die Gewaltätigkeit des Systems aufzuzeigen und zu kritisieren ist mE schlichtweg zu kurz gegriffen. Das Pfeffer in den Augen ist nicht halb so schmerzhaft wie das tägliche Aufstehen, die Lohnarbeit und die dadurch verlorene Zeit. Damit möchte ich keinen Vergleich anstellen, sondern die alltägliche Gewalt in den Fokus rücken.
Wie gesagt, immer spitze Bullen zu nerven. Auch wenn dies durch das vorhandene Recht passiert.
Artikel in der Jungle World über den DNA-Zirkus:
http://jungle-world.com/artikel/2011/04/42485.html
Pressemitteilung der BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz vom 01.02.2011
Auswertung der Demonstration am 22.01.2011
Nach einer Auswertung des uns vorliegenden Foto- und Videomaterials der Demonstration am 22.01.2011 anlässlich der DNA-Entnahme eines 20-jährigen Göttingers kommen wir (die BügerInnen beobachten Polizei und Justiz) zu folgendem Ergebnis:
Das Material zeigt die mitunter anlasslose und willkürliche Gewalteskalation von Seiten der Polizei. Diese Eskalationen erscheinen in der Gesamtschau als bereits im Vorfeld geplant und mit Eskalationsstrategie ausgeführt.
Die Behauptung der Polizei, Vermummung unterbinden zu müssen, ist nicht überzeugend, da die Definition von Vermummung der mutwilligen Interpretation der Polizei überlassen ist und damit Übergriffe zu rechtfertigen scheint. Zudem ist nach der Verhältnismäßigkeit zwischen tatsächlicher oder vermeintlicher Vermummung auf der einen und massiven Prügel- und Pfeffersprayeinsätzen auf der anderen Seite zu fragen.
So wurde dokumentiert, wie die eingesetzte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), welche der Demonstration voraus ging, die Helme unmittelbar und ohne Anlass aufsetzte, kaum dass die Demo aus der Öffentlichkeit der Fußgängerzone in die Reitstallstraße abbog. Als die Demonstration nach einer Zwischenkundgebung am Waageplatz weitergehen wollte, wurde ihr der Weg durch die BFE wirksam versperrt, das Fronttransparent mit Einsatzschlagstöcken aus den Händen geschlagen und die ersten Reihen der DemonstrationsteilnehmerInnen mit Pfefferspray attackiert. Bis zu diesem Zeitpunkt und auch darüber hinaus verhielten sich die TeilnehmerInnen der Demonstration rein defensiv.
Abermals stellte sich der Demonstration eine Polizeikette grundlos kurz nach Einbiegen in die Goetheallee in den Weg. Ein Polizist sprühte hier in einer völlig friedlichen Situation abermals anlasslos Pfefferspray in die Demonstration.
Die Demonstration wurde seit Verlassen der Innenstadt unablässig von einem voraus fahrenden Polizeikamerawagen und mehreren Dokumentationseinheiten zu Fuß gefilmt.
Eine solche Dokumentationseinheit zu Fuß provozierte in der Goetheallee in Höhe der Leinebrücke sodann eine Diskussion mit DemonstrationsteilnehmerInnen, in deren Verlauf ein weiterer Zug der BFE offenbar als Hilfestellung den Demonstrationszug abermals massiv gewalttätig mit Schlagstöcken und Pfefferspray anging. In diesem Zusammenhang wurde eine Person außerhalb der Demonstration von mehreren Polizeibeamten mit Faustschlägen und Pfefferspray attackiert.
Im Zuge dieses Einsatzes sollen ca. 30 Personen insbesondere durch Pfefferspray verletzt worden sein.
Wir haben unser Material Anwälten in Göttingen übergeben, die nun Strafanzeigen gegen gewalttätige Polizeibeamte erstatten und Klagen gegen dieses Vorgehen erheben.
Das Verhalten der Polizei am 22.01.2011 der Demonstration gegenüber war offensichtlich Ausdruck einer gewollten Eskalation und sprach dem Versammlungsrecht Hohn. Das Thema Polizeigewalt ist brandaktuell, nicht nur in Stuttgart oder im Wendland, sondern auch hier in Göttingen.
Pfefferspray wird inzwischen auf Demonstrationen, wie auch am 22.01. in Göttingen, literweise wie harmloses Wasser auf Menschen versprüht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – ein Mittel wie Pfefferspray erst einzusetzen, wenn mildere Mittel keine Wirkung mehr zeigen ? und die gesetzliche Vorgabe, einen Einsatz von Pfefferspray als Mittel unmittelbaren Zwangs vor Anwendung anzudrohen, müssen der Polizei wieder vergegenwärtigt werden.
Die frühen Behauptungen, das in Niedersachsen seit rund zehn Jahren eingesetzte Pfefferspray sei vergleichsweise harmlos, ist zudem schon lange nicht mehr haltbar. Nicht umsonst verbietet das Abkommen über biologische Waffen seit fast 40 Jahren den Einsatz des darin enthaltenen Reizstoffs ?Oleoresin Capsicum? (OC). Im Inneren ist das Pfefferspray aber nach wie vor erlaubt, obwohl sein Einsatz weltweit zu schweren Erkrankungen geführt und gar Todesopfer gefordert hat. So beschrieb das US-amerikanische Justizministerium im Jahre 2003 zahlreiche Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray, in Deutschland ereigneten sich allein im Jahr 2009 drei dokumentierte Todesfälle. Eine nachgewiesen besondere Gefahr besteht in diesem Zusammenhang z.B. für AsthmatikerInnen.
Weitere Informationen zum Thema Pfefferspray finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.buerger-beobachten-polizei.de/aktuelles.html
Junge Welt: Pfeffersprayeinsatz Thema im Landtag
Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Linken nach DNA-Entnahme in Göttingen
Von Max Eckart
Der massive Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten am 22. Januar in Göttingen wird zum Thema im niedersächsischen Landtag. Die Fraktion der Linkspartei hat dazu eine Anfrage in das Parlament eingebracht. Bei der Demonstration, die sich gegen die zwangsweise DNA-Entnahme bei einem Antifaschisten aus Göttingen richtete, hatten Polizisten mehrfach Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Die Beamten begründeten dies mit Böllerwürfen und Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Nach Angaben der Demonstranten wurden etwa 30 Personen durch Stockschläge und Pfefferspray verletzt.
»Der Einsatz von Pfefferspray ist nicht harmlos, sondern für die Betroffenen äußerst schmerzhaft und gefährlich«, sagte am Wochenende der Göttinger Linken-Landtagsabgeordnete Patrick Humke. Bei Überempfindlichkeit könne es sogar lebensbedrohlich wirken. Wenn Demonstranten ständig damit rechnen müßten, mit Pfefferspray angegriffen zu werden, schrecke dies auch von einer Teilnahme an Protestveranstaltungen ab und stelle somit einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar.
Humke, der die Demo am 22.1. selbst angemeldet hatte, will mit seiner Anfrage unter anderem in Erfahrung bringen, aus welchen Gründen das Reizgas eingesetzt wurde, welche konkreten Befehle dem Einsatz zugrunde lagen und wie Polizisten für Pfeffersprayangriffe geschult werden. Er prüfe darüber hinaus weitere rechtliche Schritte, sagte er.
An der Aktion hatten sich rund 700 Menschen beteiligt – unter ihnen war überraschend auch der 20jährige, der sich zuvor für zwei Wochen der von der Staatsanwaltschaft verfügten DNA-Entnahme entzogen hatte und untergetaucht war. Anlaß für die Anordnung war ein Zwischenfall bei einer Demonstration am 30. Januar 2010. Damals hatten rund 400 Menschen gegen die Durchsuchung eines von linken Studenten bewohnten Hauses protestiert.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den 20jährigen, einen Böller geworfen zu haben. Dadurch habe ein Polizist ein Knalltrauma erlitten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Gegen die Anordnung legte der Aktivist erfolglos Verfassungsbeschwerde ein, zur anberaumten Entnahme der DNA bei der Polizei am 5.Januar erschien er nicht. Statt dessen fand er sich in Begleitung Humkes, der SPD-Landtagsabgeordneten Gabriele Andretta, eines Grünen-Kreistagsabgeordneten sowie seines Anwalts am 28. Januar auf der Wache ein, um die DNA-Probe abzugeben. »Die Entnahme meiner DNA ließ sich nicht endlos verhindern, ich wollte den Termin aber zumindest selbst bestimmen«, sagt er.
Unterstützer reagierten noch am selben Abend mit einer Spontandemonstration. Teilnehmer zündeten Feuerwerkskörper, zerrten Baustellenabsperrungen und Müllcontainer auf die Straßen. Auf dem Uni-Campus kam es erneut zur Konfrontation mit der Polizei. Während diese von Steinwürfen und einem demolierten Streifenwagen berichtete, erklärte die Antifaschistische Linke International (A.L.I), die Beamten seien nach »tumultartigen Szenen« schließlich »erfolgreich vom Campus gejagt« worden.
Auch das GT berichtet:
http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Pfefferspray-im-Landtag
Das StadtRadio meldet:
Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende, Björn Thümler, hat Äußerungen aus der SPD und der Linkspartei zur DNA-Entnahme bei einem 20-jährigen Göttinger kritisiert. Auf einer CDU-Veranstaltung in Seulingen verwies Thümler auf die Kritik seitens der Göttinger Landtagsabgeordneten Gabriele Andretta und Patrick Humke sowie des SPD Stadtverbandes. „Wenn ich so etwas lese, wird mir richtig schlecht“, so Thümler wörtlich. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit als ein Alleinstellungsmerkmal des demokratischen Systems müsse grundsätzlich friedlich erfolgen, so der CDU-Politiker. Wenn Straftaten zu Ruhmestaten und Straftäter zu Märtyrern erklärt würden, widerspreche dies jedem Grundprinzip der Demokratie. Außerdem bemängelte er Kritik an der Polizei nach der Demonstration „Für die Verteidigung der Bürgerrechte“ im Januar in Göttingen. Angesichts der jüngsten Freiheitskämpfe im arabischen Raum sagte Thümler (Zitat): „Wo ist da eigentlich die Verhältnismäßigkeit und wo leben eigentlich diese so genannten Kollegen“. Andretta und Humke sollten sich „schämen, so was überhaupt zu sagen“.
So, so! Da müssen also die jüngsten Freiheitskämpfe im arabischen Raum bei Thümler als Entschuldigung dafür herhalten, dass Prügel- und Pfeffersprayorgien niedersächsischer Bullen ja gar nicht schlimm seien, weil es ja woanders auf der Welt noch viel beschissener ist!? Muss man etwa sogar froh sein, dass man nicht, wenn man sein demokratisches Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrnimmt, mit Giftgas angegriffen wird? Und sind, ganz nebenbei, da CDU-Gadaffi Thümler ja so gern den Begriff der Demokratie verwendet, in einer solchen Straftäter nicht Menschen, die wegen Delikten rechtskräftig verurteitl wurden? Wie auch immer. Fakt ist: Wenn ich so etwas lese, wird mir richtig schlecht