Vortrag zu Verfolgung gegen Linke

„In Worte gegossener Hass“
von am 17. November 2017 veröffentlicht in Gespräche, Titelstory

Mit einem Vortrag der Anwälte Rasmus Kahlen und Sven Adam begann die Antifaschistische Linke International am Dienstag Abend im Apex eine Veranstaltungsreihe zum Thema „politische Verfolgung gegen Links“. Darin zeichneten die Göttinger Juristen den im Sommer diesen Jahres bekannt gewordenen Skandal um die massenhafte Überwachung Linker durch die Göttinger Polizei, sowie ihre Erlebnisse während der G20 Proteste in Hamburg nach. Mit der Veranstaltung weist die Gruppe auf eine Demonstration zum Thema am 25. November hin.

Es drängen noch Menschen in den Veranstaltungssaal im Apex und zusätzliche Stühle werden herbeigetragen, als der Vortag mit den Göttinger Rechtsanwälten Sven Adam und Rasmus Kahlen beginnt. In den folgenden zwei Stunden beschreiben die Juristen zwei Umstände, zu denen beide derzeit viele verschiedene Verfahren begleiten: Wie im Juni dieses Jahres bekannt wurde, hatte das Fachkommissariat 4 der Polizeiinspektion Göttingen – zuständig für Staatsschutz und politische Gewalt – über Jahre hinweg detaillierte Informationen über Personen zusammen getragen, die sie als „links motiviert“ bewertet. Daneben beschrieben die beiden, wie sie aus erster Hand, während der Proteste um den G20 Gipfel in Hamburg, Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien durch Polizei und Gerichte miterlebten.

Fünf prall gefüllte Ordner, unzählige Emails und die Pinnwand

Die massenhafte Überwachung Linker durch die Göttinger Polizei war bekanntgeworden, nachdem ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter sich an den Anwalt Adam gewendet hatte: Sein Haus war von einer Polizeieinheit durchsucht worden und dabei Beweismittel festgestellt worden, die er seiner ehemaligen Arbeitgeberin – der Polizeiinspektion Göttingen – entwendet haben soll. Dort war ebenjener im Kommissariat für Staatsschutz eingesetzt und hatte während seiner Beschäftigung dort immer wieder gegen das Sammeln und Speichern von personenbezogenen Überwachungsdaten seinen Vorgesetzten gegenüber protestiert. Durch die Durchsuchung bei ihm und der damit in Gang gesetzten Mühle der Justiz forderte Anwalt Adam sämtliche zugehörigen Akten an. Denn dem pensionierten Beamten wird vorgeworfen, von den gesammelten Daten Kopien erstellt zu haben. Die dann in der Kanzlei Adam eintreffenden Daten überstiegen jedoch alles, was sich der Anwalt vorher vorstellen konnte: Neben fünf prall gefüllten Aktenordnern, in denen Profile einzelner „linksmotivierter“ – daher der Name „Limo-Skandal“ –  abgeheftet waren, versendeten Beamte des Kommissariats sogenannte „Protokolle zur Schichtübergabe“ in denen die Vorkommnisse der vergangenen Stunden mitgeteilt wurden: So enthalten diese Daten über genaue Aufenthalte und Bewegungen einzelner Menschen. „Person XY läuft von Roter Straße zur Bushaltestelle und nimmt Bus 11 Richtung Geismar“ zitiert Adam aus den Emails. Besonders brisant ist, dass die Aktenordner zwischenzeitlich vernichtet wurden. So hat der Anwalt zwar noch Fotos der Ordner und kann so spekulieren von wie vielen Menschen Daten gesammelt wurden. Genau ließe sich dies jedoch nicht mehr bestimmen. Die einzigen Karteien, die Adam einsehen konnte, hätten pro Person eine Seite ausgefüllt. Bei fünf prall gefüllten Ordnern, inklusive Klarsichthüllen, überließ der Anwalt dem Publikum Spekulationen darüber, über wieviele Menschen Akten angelegt wurden. Brisantes Detail der Sammlung: Häufig stellte die Polizeiinspektion die Profile schlicht aus Daten zusammen, die sie bei der Stadt Göttingen per Einwohnermelderegister abfragen konnte. Durch diese Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sparen sich die Staatsschützer den lästigen Umweg über erkennungsdienstliche Behandlungen für die rechtliche Hürden laut Adam hoch liegen. Neben den beiden schriftlichen Datenbanken haben die Staatsschützer zudem eine Pinnwand im Büro hängen. Adam scherzte, dass diese wohl wie aus einem Tatort-Film entnommen aussieht. Darauf pinnen die Beamten Fotos Göttinger Linker und geben in Schriftsätzen vor, darauf Beziehungen zwischen einzelnen Menschen herzustellen. Laut Adam sei dies jedoch auf den ihm vorliegenden Fotos nicht zu erkennen gewesen.

Der Vortrag der Rechtsanwälte im Apex war sehr gut besucht. Bildquelle: ALI

Die Polizeiinspektion überschreitet ihr Mandat

Aus den Nachforschungen der Anwälte ergibt sich weiterhin, dass das Fachkommissariat 4 weitaus größer sein muss, als bisher von den Rechtsanwälten angenommen: So schätzen sie, dass dort bis zu 20 Personen beschäftigt sein könnten. Davon müsse wiederum die Mehrheit in einer operativen Einheit organisiert sein, die Überwachungstätigkeiten ausführt. In laufenden juristischen Verfahren hat die die Inspektion vertretende Polizeidirektion immer wieder haarsträubende Begründungen für ihr Verhalten angeführt. So zeigte Adam beispielsweise einen Schriftsatz, in dem die Direktion die Überwachung einer Person so rechtfertigte: Diese geschehe auf Hinweis hessischer Kollegen, denen die Person bei einer Demonstration in Frankfurt durch Straftaten aufgefallen sei. Nachforschungen Adams zeigen jedoch: Der entsprechenden Person wurde in einem Gerichtsverfahren vielmehr Schmerzensgeld wegen einer unrechtmäßigen Polizeikesselung zugesprochen. Zudem begann die Bespitzelung dieser Person schon ein Jahr vor den Vorfällen in Frankfurt. Mittlerweile führt Adam Verfahren im Namen von 24 Mandanten in dieser Sache. Neben schweren Übergriffen in die Persönlichkeitssphäre und Verstößen gegen das niedersächsische Datenschutzgesetz bezichtigt der Anwalt die Inspektion der Überschreitung ihres Mandats. Denn die massenhafte Sammlung von Daten sei wenn dann Sache der Geheimdienste, nicht jedoch der Polizei.

„In Worte gegossener Hass“

Mit bewegenden Worten schilderte folgend Rasmus Kahlen seine Erlebnisse während des G20 Gipfels. Er war Teil des freiwilligen Team von Anwält_innen, die Aktivist_innen in der Wahrung ihrer Rechte während der Proteste unterstützten. Dabei kreisten seine Darstellung meist um zwei Fälle: Die als „Rondenbarg“ bekanntgewordene Situation, die derzeit auch medial besprochen wird und die Umstände um die eigens für den Gipfel eingerichtete Gefangenensammelstelle. Grundsätzlich sei den eingesetzten Anwälten jedoch an jeder Stelle ihre Arbeit erschwert und teils verunmöglicht worden. Und auch die im Nachgang des Gipfels veröffentlichten Schriftsätze lassen in ihrer Neutralität zu wünschen übrig: „Einige Entscheidungen der Hamburger Justiz lesen sich wie in Worte gegossener Hass,“ so Kahlen.

Fabio noch immer in U-Haft

Am Freitagmorgen während G20 ereignete sich eine Situation, in der die Polizei behauptet, es sei zu „schwersten Auseinandersetzungen“ und „massiven Bewurf“ durch Gegenstände gekommen. Dies habe die Beamten dazu veranlasst 73 Teilnehmende einer Demonstration festzunehmen. Ihnen wird mittlerweile nicht nur schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 18-jährige Fabio sitzt derzeit noch immer in Untersuchungshaft. Da er Italiener ist, wird diese mit Fluchtgefahr begründet. Anwalt Kahlen sieht hier jedoch noch eine andere Dynamik: Keiner der festgenommenen Aktivist_innen wird eine konkrete Tat vorgeworfen. Die Länge der U-Haft bewertet er als ein „Weichkochen“ um strategische Geständnisse zu erwirken. Der Rondenbarg-Fall ist deshalb wichtig, da von den derzeit 200 Verfahren im G20-Kontext 73 auf eben jenen fingierten Ereignissen aufbauen. Die Beteiligten dieser Demonstration werden also zu Sündenböcken gemacht. Fabio wird sogar vorgeworfen, die „bürgerkriegsähnlichen“ Zustände in Hamburg „mit verursacht“ zu haben, obwohl natürlich mit den Ereignissen am Freitagmorgen er das beste Alibi für die Krawalle auf der Schanze hat. Mit Verweis auf die weiterhin anhängigen Verfahren berichtete eine Teilnehmerin von der Webseite united we stand auf der Informationen zu laufenden Prozessen gesammelt, sowie Unterstützungsaktionen für Inhaftierte organisiert werden.

Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien in der GeSa

Weiterhin kritisierten die Anwälte die Umstände der Gefangenensammelstelle. Dort sei ihnen der Zugang zu ihren Mandant_innen erschwert oder verunmöglicht worden und jede juristische Kritik, die sie angebracht hatten, sei weggewischt oder nicht beachtet worden. Dabei seien grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien missachtet worden. So seien Mandant_innen länger als 36 Stunden festgehalten worden, ohne einem Richter vorgeführt zu werden, Zugang zu medizinischer Versorgung verwehrt oder Grundstandards der Gefangenenverpflegung missachtet worden. Anwalt Kahlen berichtete zudem von einem persönlichen Erlebnis: Nachdem bekannt wurde, dass Aktivist_innen, die von ihrem Grundrecht eine Anwältin zu sprechen Gebrauch gemacht hatten, hinterher ausgezogen und durchsucht wurden, sprach er dies gegenüber Polizeibeamten an. Da er drauf bestand sich dazu mit seiner Mandantin zu besprechen, wurde er gewaltsam von den Beamten davon abgehalten und unter Schmerzgriffen aus der Gefangenensammelstelle geschmissen. Sein Protest hiergegen wurde nicht zugelassen. Die Härte im Vorgehen der Hamburger Richter sieht Kahlen auch in einer ideologischen Selbstauswahl: Diejenigen, die während des Gipfels den richterlichen Notdienst stellten, meldeten sich dafür freiwillig.

Zum Abschluss stellte Sven Adam die beiden beschriebenen Fälle in Verbindung zur rechtlichen Veränderung in der Bundesrepublik. Mit Blick auf die Verschärfung des Paragraphen zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, konstatierte der Anwalt, dass diese langfristig politische Arbeit verändern würde. Die Antifaschistische Linke International ruft neben anderen Terminen der Reihe unter dem Motto „Jetzt erst Recht!“ zu einer Demonstration „gegen Kriminalisierung, politische Verfolgung und autoritären Überwachunggsstaat“ auf. Beginn ist am 25. November 2017 um 12 Uhr am Bahnhof in Göttingen.

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