Trotz rassistischer Äußerungen

Polizeischule muss Rüpel weiter ausbilden
von am 10. Januar 2011 veröffentlicht in Polizei & Justiz

Die Polizeiakademie Hann. Münden muss einen Polizeischüler weiter ausbilden, obwohl er sich auf einer Party stark daneben benommen haben soll. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden, dass die Akademie ihn nicht eigenmächtig vor die Tür setzen darf. Erst müssen die Polizeiausbilder den Ausgang einer Klage gegen die Entlassung abwarten.

Im Jahr 2009 soll sich der Anwärter für den Kommissarstitel A. auf einer Party unter PolizeischülerInnen erheblich im Ton vergriffen haben. Die stark alkoholisierten AnwärterInnen für den Polizeiberuf gerieten in Streit über Zigaretten. Den weiblichen Teil eines anderen Ausbildungsjahrgangs soll A. in diesem Zusammenhang als „Huren“ bezeichnet haben. Für andere KollegInnen soll er die Beleidigung „dreckige Straßentürken“ verwendet haben, was auch zwei türkischstämmige Taxifahrer bezeugen können. Er sei aggressiv gewesen und habe einen Mitschüler vor das Schienenbein getreten.

Für die Polizeiausbilder ging das zu weit. Sie hegen „erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung […] für die Ausübung des Polizeiberufs“ bei A., wie es in der Entscheidung des OVG heißt. Er habe sich grundlos sehr aggressiv und unkollegial verhalten. Deswegen haben sie ihn vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, zumal auch die Öffentlichkeit kein Verständnis dafür habe, einen solchen Polizeischüler weiter zu beschäftigen und ihm Bezüge zu gewähren. Die Polizei habe außerdem ein Interesse, nur solche Anwärter auszubilden, die sie später auch in den Polizeiberuf übernehmen wolle.

Gegen die Entlassung reichte A. Im Juni 2010 Klage ein. Die von ihm beantragte aufschiebende Wirkung hatte das Verwaltungsgericht Göttingen abgelehnt, weil es die Erfolgsaussicht der Klage als gering einstufte. Das OVG hat nun entschieden, dass seine Klage sehrwohl eine solche Wirkung habe: die Entlassung muss so lange ausgesetzt werden, bis darüber entschieden ist. Bis dahin hat er einen Anspruch darauf, weiter zum Kommissar ausgebildet zu werden. Sein einmaliges Fehlverhalten reiche nicht aus, um ihn als charakterlich ungeeignet anzusehen, so das OVG.

Aktenzeichen: 3 B 217/10

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2 Kommentare auf "Polizeischule muss Rüpel weiter ausbilden"

  1. Uli-E sagt:

    Mein Ansicht: Bauernopfer, an der sich die Exikutive gesund stoßen kann. „Seht her, Aggresive werden bei uns gekickt“

    Und doch so menschlich, der alte Zank um die Kippen; Erinnert irgendwie an ‚Scherben: Wie oft haben sich Reiser und Lanrue angeschnorrt, verhauen und dann weitergemacht.

    Naja, auch der Traum ist aus

  2. Wohlgemerkt ging es ja darum, dass das gegenüber seinen Kollegen und Kolleginnen“grundlos sehr aggressiv und unkollegial“ war. Mich würde mal interessieren, welche Gründe den Audbildern denn ausreichen würden, und ob das ihres Erachtens gegenüber anderen Leuten grundsätzlich in Ordung wäre. Ich fürchte, ich weiß die Antwort schon…

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