Mo. 09.03.: „Was ist die Zerstörung von Kriegsgerät gegen das Führen von Krieg?“
von am 4. März 2009 veröffentlicht in Termine, Theaterkeller, Tipp!, Vortrag

Seit September 2008 läuft in Berlin ein Prozess gegen drei Antimilitaristen, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg) zu sein und versucht zu haben, drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. UnterstützerInnen aus dem Soli-Bündnis „Einstellung der §129(a)-Verfahren – sofort!“ werden in der Veranstaltung über den aktuellen Stand des Prozesses informieren und über Militarisierung und den Widerstand dagegen berichten.

Als Einstimmung auf die Veranstaltung ein Auszug aus der Prozesserklärung der Beschuldigten:
„Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank und sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 verurteilt werden. Auf die Anklagebank gehören Kriegstreiber, Kriegsbefürworter und Rüstungskonzerne. Sie sind die kriminellen Vereinigungen. Sie sind anzuklagen.
Widerstand, der das Ziel hat, die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär anzugreifen, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, ist legitim. Sabotage ist ein Teil dieses Rechtes auf Widerstand und soll im besten Fall Schlimmeres, nämlich Kriegseinsätze, verhindern helfen. Im angelsächsischen Raum gab es in den letzten Jahren drei Sabotage-Aktionen, die die dortigen Geschworenengerichte nicht bestraften, sondern bei denen sie die Angeklagten freisprachen. Aber in Deutschland setzt man alles daran, ein ruhiges Hinterland zu haben, um Kriege führen zu können. Deshalb geht es für die Staatsorgane hier mit aller Gewalt darum, die Gesellschaft zu militarisieren und einen Feind sichtbar zu machen und zu identifizieren, um ihn auszugrenzen und in die Gefängnisse zu stecken Kenntlich gemacht wird der Feind über das Gesetz, über die Paragraphen 129, 129a und 129b und deren Anwendung. Auch gegen uns wird der §129 gerichtet. Wer der Feind ist, liegt in der Definitionsmacht der Herrschenden. Das mg-Verfahren ist in diesem Sinn zu verstehen.
Im Namen der militanten Gruppe gab es Bekenntnisse zu 24 Anschlägen und den Versuch, eine Debatte über Militanz und Organisierung anzuregen. In ihren Texten erklärt sie, dass ihre Anschläge in der derzeitigen Phase nur eine propagandistische und unterstützende Wirkung für Klassenkämpfe oder antirassistische Kämpfe haben können. Der Bundesgerichtshof nahm inzwischen davon Abstand, zu behaupten, diese Aktionen könnten die Grundstrukturen des Staates beseitigen oder beeinträchtigen – als objektive Bedingung für die Zuschreibung einer terroristischen Tat. Die Anklage durch die Bundesstaatsanwaltschaft auf der Grundlage des §129 soll aber weiter dazu dienen, einen solchen organisierten Widerstand zum Staatsfeind zu überhöhen.“

Veranstaltet vom göttinger AntiRepressionsBündnis in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens

um 20h im T-Keller

>>> im Rahmen der Veranstaltungsreihe von amip Göttingen

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