Kundgebung gegen Polizeigewalt mit 150 TeilnehmerInnen
von am 12. April 2015 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Über 150 Menschen versammelten sich am Freitag zu einer Kundgebung gegen Polizeigewalt. Vor einem Jahr kam es bei einer versuchten Abschiebung im neuen Weg zu heftigen Auseinandersetzungen mit der „Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit“ (BFE) der Polizei. Im Anschluss forderten zahlreiche Gruppierungen, darunter die Göttinger Grünen, eine Auflösung der Polizeieinheit. Eine Forderung, an der sie bis heute festhalten.

Es ist ein breiter Zusammenschluss: Vom Stadtverband der Bündnis 90/Grünen über die Jugendorganisationen von SPD und Grünen hin zu antifaschistischen Gruppierungen reicht das Spektrum derjenigen, die die BFE auflösen wollen. Bei der Kundgebung kritisierten RednerInnen den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die intransparente Struktur der Einheit. Die Antifaschistische Linke International (ALI) beklagte, dass es seit dem Einsatz im letzten April vermehrt zu Repressionsversuchen gekommen ist. So gab es unter Anderem während eines Prozesses Rangeleien mit anwesenden Beamten der BFE, nachdem diese einen Pullover mit dem Schriftzug „FCK BFE“ als „ehrverletzend“ einschätzten – und noch im Gerichtssaal die Personalien der so gekleideten Personen feststellen wollten.

Das Innenministerium und die Polizeidirektion Göttingen lehnen eine Auflösung der Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit ab. Sie sehen in der Eskalation im letzten Jahr ein „professionelles Vorgehen“ der Einheit. Bei der Kundgebung kritisierten die Grüne Jugend auch das Verhalten der Polizeigewerkschaften und deren Einfluss im SPD-geführten Innenministerium. Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten im letzten April das konsequente Vorgehen gegen „gewalttätige Personengruppen“ begrüßt, auch Vertreter von SPD und CDU äusserten sich ähnlich.

Ob die AktivistInnen seinerzeit gewalttätig waren, ist nicht klar. Im Nachgang der versuchten Abschiebung sind mehrere Klagen, sowohl gegen AktivistInnen, als auch die Polizei erhoben worden. Das Amtsgericht sprach einige Aktivisten frei, andere wurden wegen Beleidigungs-Delikten zu Geldstrafen verurteilt. Eine Aufarbeitung des gesamten Einsatzes steht aber noch aus: So ist das umstrittene Vorgehen der BFE im Treppenhaus des, damals blockierten, Wohnhauses noch nicht vor Gericht verhandelt worden.

Der junge Somalier, den die AktivistInnen damals vor einer Abschiebung nach Italien bewahren wollten, darf übrigens vorerst in Deutschland bleiben.

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