Personalienkontrolle

PolizeibeobachterInnen ziehen vors Verfassungsgericht
von am 27. Juni 2013 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Die Göttinger BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz wollen vom Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Portraitaufnahmen von PolizistInnen im Einsatz keine Personalienfeststellung rechtfertigen.

Hintergrund der angekündigten Verfassungsbeschwerde ist eine Demonstration in Göttingen am 22. Januar 2011. Die PolizeibeobachterInnen hatten dokumentiert, wie zwei Beamte der Bereitschaftspolizei Hannover die Demonstration abgefilmt hatten – nach Auffassung der BürgerrechtlerInnen rechtswidrig.

Weil die Polizisten befürchteten, sie könnten durch eine mögliche Veröffentlichung der Bilder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, musste Roland Laich von der Bürgerrechtsorganisation den Beamten seinen Ausweis aushändigen. Dagegen klagte er vor dem Göttinger Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage gegen die Personalienfeststellung im November 2012 abgewiesen. Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied nun, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Personalienkontrolle vorgelegen hätten, weil die Gefahr einer Veröffentlichung der Bilder bestanden habe. Laich fühlt sich einem Generalverdacht ausgesetzt und widerspricht: „Das von uns gefertigte Beweismaterial findet ausschließlich bei Gerichtsverfahren Verwendung.“

Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung sei die Frage, ob Mitglieder von Bürgerrechtsgruppen Personalienfeststellungen befürchten müssen, wenn sie zu Beweiszwecken Foto- oder Video-Nahaufnahmen von PolizeibeamtInnen anfertigen, welche im Verdacht stehen, gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

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