Nach Schießerei bei der Polizei

Staatsanwaltschaft erhebt keine Vorwürfe gegen Polizisten
von am 7. April 2013 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Vorwürfe gegen den Polizeibeamten, mit dessen Waffe ein Tatverdächtiger am 15. März zwei KollegInnen schwer verletzt hatte.

„Die Waffe war vorschriftsmäßig gesichert“, sagte Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue auf Nachfrage von MoG. „Der Beschuldigte hat bei der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme blitzschnell die im Holster des Polizeibeamten befindliche Pistole ergriffen“, so Laue weiter. „Noch während der Polizeibeamte ebenfalls die fragliche Waffe ergriff, hat der Beschuldigte den Schuss in das Bein des Polizeibeamten abgefeuert.“ Der Oberstaatsanwalt ging leider nicht auf die Frage ein, um welches Holster-Modell es sich gehandelt haben soll, das bei vorschriftsmäßiger Sicherung einen „blitzschnellen“ Zugriff auf die Waffe ermöglicht.

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