Vergleich mit Landkreis

Sohrab A. darf zurück
von am 24. April 2012 veröffentlicht in featured

Wie seine Rechtsanwältin Silke Schäfer berichtet, ist es ihr gelungen, dem Landkreis Göttingen zu einem Vergleich zu bewegen. Ihr Mandant Sohrab A. darf nach Deutschland zurückkehren und hier heiraten, im Anschluss dann einen Aufenthaltstitel erhalten. Sohrab A. war bei einer Ende März eilig durchgeführten Abschiebung keine zeitliche Möglichkeit mehr geblieben, effektiven Rechtsschutz zu erhalten.

Zwar hatte das Göttinger Verwaltungsgericht die Abschiebung noch untersagt, die Behörden hatten sie aber nicht mehr abgebrochen (wir hatten berichtet). Von Flüchtlingsinitiativen wurde kritisiert, dass Sohrab A. durch ein extrem beschleunigtes Abschiebeverfahren keine Möglichkeit gelassen wurde, sich rechtlich dagegen zu wehren.

Rechtsanwältin Schäfer hatte Monsters of Göttingen gegenüber noch betont, dass sie das Verfahren gegen die Abschiebung weiter betreiben wolle – auch wenn das Gericht damals abgeraten habe. Dies ist nun erfolgreich gewesen. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind nun mit einem Vergleich zwischen dem Landkreis und Sohrab A. beendet worden.

Der Landkreis habe zugesagt, „dass Sohrab A. kurzfristig mit einem Visum zur Eheschließung wieder einreisen darf und nach der standesamtlichen Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis erhält“, so Schäfer. Die deutsche Botschaft in Armenien sei bereits informiert. Nach Visumserteilung sei mit einer Wiedereinreise im Mai zu rechnen.

Schäfer schließt mit der Hoffnung, dass Abschiebungen künftig rechtzeitig angekündigt werden, um den Betroffenen zu ermöglichen, einerseits einen Härtefallantrag zu stellen oder andererseits selbst freiwillig auszureisen. Dass den von Abschiebungen betroffenen Personen die Stellung eines Härtefallantrags ermöglicht wird, hatte das Landesinnenministerium die Ausländerbehörden bereits im vergangenen November gebeten, über die Möglichkeiten eines solchen Antrags im Verlauf der Abschiebemaßnahme zu informieren. Rechtlich verpflichtend ist das vom Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlichte Schreiben allerdings nicht. Der Landkreis Göttingen war dieser Bitte im Fall von Sohrab A. auch nicht nachgekommen.

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Ein Kommentar auf "Sohrab A. darf zurück"

  1. winston_wants_victorygin sagt:

    kurz vorher gabs noch eine nette kleine Aktion im Landkreis, die auf die menschenverachtende Willkür der Ausländerbehörden hinwies: https://linksunten.indymedia.org/de/node/58922

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