Verwaltungsgericht

Polizei darf nicht zur Abschreckung filmen
von am 12. Dezember 2013 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Die Polizei darf Demonstrationen nicht filmen, um TeilnehmerInnen einzuschüchtern, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.

Das Gericht erklärte die Filmaufnahmen einer Demonstration vor dem Neuen Rathaus gegen die Unterzeichnung des Zukunftsvertrags für rechtswidrig. Eine Justiziarin der Polizeidirektion sagte laut Göttinger Tageblatt, die Aufnahmen seien „zur Abschreckung“ angefertigt worden,  „um vorbeugend Teilnehmer von Straftaten abzuhalten“. Das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass die Demo laut Versammlungsgesetz unübersichtlich gewesen sein müsste, damit die Polizei überhaut hätte filmen dürfen.

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