Anzeige gegen Polizei war kein Verbrechen
von am 3. November 2015 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Das Landgericht Göttingen hat gestern, am 2. November, einen Aktivisten vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Der Angeklagte war 2013 von einem Polizeihund gebissen worden und hatte anschließend die verantwortliche Hundeführerin wegen Körperverletzung angezeigt. Nachdem diese Anzeige eingestellt worden war, leitete die Staatsanwaltschaft seinerzeit ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen den Aktivisten ein.

Es war bereits der zweite Prozess in der Angelegenheit. Schon im ersten Prozess hatte das Amtsgericht Göttingen den Aktivisten freigesprochen. Damals ging die Staatsanwaltschaft jedoch in Berufung. Insbesondere die Aussage des Aktivisten, der Hundebiss sei in einer „völlig friedlichen Situation“ geschehen hielt die Staatsanwaltschaft für verleumderisch. Der Argumentation folgte das Göttinger Gericht nicht und sprach den angeklagten Aktivisten frei.

Die Hunde hatten im Verlauf einer Pro-Deutschland Kundgebung in der Universitätsstadt zugebissen. Damals stellten sich 300 DemonstrantInnen den Rechtspopulisten in den Weg. Der Anmelder der Pro-Deutschland Kundgebung, Lars Seidensticker, wurde damals von der Polizei von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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