Freispruch für Abschiebegegner
von am 16. Februar 2015 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Ein weiterer Prozess im Umfeld der verhinderten Abschiebung im April 2014 endete heute mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft warf einem Aktivisten Widerstandshandlungen und fahrlässige Körperverletzung vor. Das Gericht folgte dem jedoch nicht, nach teils diffusen Zeugenaussagen beteiligter PolizeibeamtInnen sprach der Richter den Angeklagten frei.

Ursprünglich hatten die PolizistInnen den Angeklagten in ihren Einsatzberichten schwer belastet: Er hätte bewusst die polizeiliche Anweisung stehen zu bleiben ignoriert. Stattdessen hätte der Angeklagte mehrere Polizeibeamte „wie ein Footballer“ überwunden, bevor es schließlich gelang ihn zu stoppen. Dabei war ein Beamter gestürzt und hatte sich ein Knie aufgeschürft, weshalb er eine Woche dienstunfähig war. Die Staatsanwaltschaft folgte in ihrer Anklage dabei den schriftlichen Berichten der eingesetzten PolizeibeamtInnen und warf dem Angeklagten fahrlässige Körperverletzung und Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte vor.

Im heutigen Prozess wiesen die damals eingesetzten BeamteInnen aber erhebliche Erinnerungslücken auf: So blieb letztlich ungeklärt, ob der Aktivist überhaupt aufgefordert wurde anzuhalten und ob dies in verständlicher Art und Weise geschah. Weitergehend betonte das Gericht, dass bloßes Weglaufen keine Widerstandshandlung sei – ohne Aufforderung seitens der BeamtInnen und dem Einsatz von Gewalt zur Überwindung des Widerstands läge eben keine Straftat vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit in Revision zu gehen.

 

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