Landgericht gegen Antifa
von am 14. Juni 2010 veröffentlicht in Redaktionsblog

Das Göttinger Landgericht hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Herzberg gegen einen Göttinger Antifa bestätigt. Ihm wurde Anstiftung zur versuchten Nötigung vorgeworfen. Da die Redaktion selbst nicht bei den Prozessen anwesend war, dokumentieren wir an dieser Stelle zwei Pressemitteilungen dazu:

Pressemitteilung der Grünen Jugend
“Die Entscheidung des Landgerichts ist für uns auf Grundlage der Beweisführung nicht nachvollziehbar. Solange die Aussagen von Uniformierten vor Gericht als ‘Stimme der Wahrheit’ gelten, müssen wir uns weiter die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz in politischen Fällen stellen. Auch das Strafmaß weist für uns mehr auf den Willen des Gerichts hin, ein bestimmtes politisches Handeln sanktionieren zu wollen, statt unabhängig und objektiv Straftaten zu verfolgen. Das Rechtssystem darf in einem demokratischen Staat nicht aus irgend einer Richtung heraus instrumentalisiert werden! Wir streiten weiter für eine wirklich unabhängige Justiz im Göttinger Bündnis ‘Für gesellschaftliches Engagement, gegen Kriminalisierung und politische Justiz’!”

Pressemitteilung der Antifaschistischen Linken International (ALI)
Im […] Berufungsverfahren bestätigte Richter David Küttler das Urteil vom Amtgericht Herzberg vom 21.10.2009 in Gänze (50 Tagessätze á 30 Euro wegen Anstiftung zur versuchten Nötigung). Außerdem setzte er dem bisherigen Urteil die Krone auf: er forderte zusätzlich eine Beweislastumkehr – er hätte also selbst das Gegenteil des ihm vorgeworfenen Gegenstands beweisen sollen.

Küttler begründete seine Verurteilung allein mit den Aussagen des Polizeizeugen K. (anonymisiert, d. Red.) von der Bereitschaftspolzei Hannover, obwohl dieser erneut offensichtlich widersprüchliche Aussagen machte. So konnte die Anstiftung zur versuchten Nötigung von K. nicht eindeutig bewiesen werden, dennoch legte Küttler, genau wie im Oktober bereits Richter Schindler, die Widersprüche und Ungenauigkeiten zu Lasten des Angeklagten aus.

Dazu eine Sprecherin der ALI: „Mit der erneuten Verurteilung des Göttinger Antifaschisten durch Richter Küttler auf Grundlage von widersprüchlichen und ungenauen Polizeiaussagen, setzt sich mehr und mehr ein polizeilicher Freibrief vor Gericht durch. Das Verfahren vor dem Landgericht Göttingen ist ebenso ein Glanzstück politischer Justiz, wie es schon vor dem Amtsgericht Herzberg war!“

Die Justiz ist offenbar nicht frei von den gesellschaftlichen Verhältnissen. Dazu die Sprecherin weiter: „Durch die Auseinandersetzungen mit politischer Justiz durch die Broschüre `Für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz´ und den entsprechenden Antrag im Rat Göttingen vom 7.5.2010 wird uns das Verfahren gegen den Göttinger Antifaschisten noch länger politisch beschäftigen.“ Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet auf www.politische-justiz.org

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