Here to Stay 2.0
von am 29. Oktober 2007 veröffentlicht in Lokalpolitik, Politik

Seit einigen Monaten haben sich die Bewohner_innen der letzten linken Wohnprojekte in Göttingen in der Kampagne Here to Stay organisiert. Für diese vom Studentenwerk vermieteten Häusern gelten als letzte noch kollektive Mietverträge. Als Notwendigkeit für die Schaffung linker Freiräume finden die Bewohner_innen – als Relikt aus überholten Zeiten meint das Studentenwerk. Letzteres will die kollektieven Mietverträge in einzelne umwandeln, was die Bewohner_innen als Angriff auf ihre selbstverwalteten Strukturen empfinden. Sie organisierten bereits eine Demonstration, eine Wanderkundgebung und eine Ausstellung über Häuserkämpfe in Göttingen, um auf ihre Belange aufmerksam zu machen. Jetzt reagiert das Studentenwerk mit einem offenem Brief, in dem es jegliche politischen Absichten weit von sich weist und Here to Stay bittet, bei der Wahrheit zu bleiben. Wir dokumentieren an dieser Stelle diesen offenen Brief:

Liebe Mieterinnen und Mieter,
leider mussten wir feststellen, dass das Studentenwerk gegenwärtig zum Ziel einer Kampagne auserkoren wurde, die weitestgehend auf falschen Informationen beruht. Dieser Situation wollen wir mit einem offenen Brief begegnen – insbesondere auch, da diese Diskussion durch MieterInnen und andere politische Gruppen in der Öffentlichkeit geführt wird. Unser Ziel war und ist es, mit Ihnen – den Mieterinnen und Mietern – eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dafür stehen wir nach wie vor zur Verfügung.
Anlass der Kampagne war der Vorstandsbeschluss, die bestehenden Mietverträge mit den Vereinen bzw. den Gesellschaften bürgrlichen Rechts (GbR) für die oben genannten Häuser in Einzelmietverträge für alle BewohnerInnen umzuwandeln. Weitere Veränderungen sind nicht geplant, insbesondere handelt es sich bei der dann greifenden Wohnzeitbegrenzung nicht um eine neue Situation – sie ist ebenfalls bereits Teil des bestehenden Mietvertrags, den Ihre Vereine bzw. GbRs unterzeichnet haben. Grund für den Beschluss war zum einen der Wunsch, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, zum anderen aber auch das Verlangen, aus Gerechtigkeitsgründen die Mietkonditionen, die bisher schon für alle übrigen Wohnheime gelten, auch in den oben genannten Häusern anzuwenden. Ziel dieses Vorgehens ist es nicht – wie regelmässig öffentlich behauptet wird – selbstverwaltete Strukturen zu zerschlagen, das Leben in den Wohnheimen zu überwachen oder Personen aus den Häusern heraus zu bekommen.
Aufgabe des Studentenwerks ist gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz, die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell zu fördern. Die Finanzierung unserer Arbeit erfolgt zum Teil durch staatliche Zuwendungen, besonders aber durch die Semesterbeiträge der Studierenden. In deren und in unserem Sinn kann es nicht sein, dass durch die Vergabe von Privilegien an einige wenige BewohnerInnen eine Situation geschaffen wird, in der die sonst üblichen Regelungen für Mietverträge ausgehebelt werden. Aufgrund der aktuellen Mietsituation ist für uns noch nicht einmal ersichtlich, ob in den betroffenen Wohnobjekten alle Wohnplätze an Studierende vermietet sind.
Gleiches Recht für alle heißt in diesem Fall: Einzelmietvertrag mit dem Studentenwerk, angemessen begrenzte Wohnzeit und die Immatrikulation an einer der Göttingen Hochschulen als Voraussetzung für einen Mietvertrag. Dazu gehört auch, dass jede Wohngemeinschaft nach wie vor ihre Mitbewohner selber aussuchen kann. Dass dies funktioniert und dass in unseren anderen Wohnheimen keinesfalls eine anonyme und fremdbestimmte Atmosphäre herrscht, können Sie gerne bei einem Besuch unserer anderen Wohnheime erfahren.
Das Vorgehen hat nichts mit Überwachung, Zerschlagung linker Zusammenhänge oder Repression zu tun, sondern dient dem Ziel, für alle die gleichen Chancen und Bedingungen zu schaffen. Die Studierenden, die durch die Zahlung ihrer Studentenwerksbeiträge quasi eine Solidargemeinschaft bilden, haben Recht und Anspruch darauf, dass das Studentenwerk diese Beiträge nicht zweckentfremdet. Das Studentenwerk hat geradezu die Pflicht, darauf zu achten, dass die Vergünstigungen ausschließlich denjenigen zukommen, die durch die Zahlung ihrer Beiträge dazu berechtigt sind.
Unser Angebot steht: Entwickeln Sie Ideen, wie durch eine Anpassung unserer Belegungsordnung Ihre Ideale von einem gemeinschaftlichen Zusammenleben in das Studentenwerk eingebracht werden können. Wir möchten Sie aber auch bitten dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Ihnen nahe stehender Kampagnen mit der Wahrheit gearbeitet wird. Das Studentenwerk in der Öffentlichkeit zu diskreditieren hilft Ihnen nicht – es schadet aber allen Göttinger Studierenden.

Ihr Studentenwerk Göttingen

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9 Kommentare auf "Here to Stay 2.0"

  1. Nicolas sagt:

    Schöner Anfang, aber dann wird es immer hässlicher.

  2. bewohner sagt:

    noch heute geht ein „offener brief“ der HTS-Kampagne raus. Wäre schön wenn ihr den auch veröffentlichen könntet.

  3. Auf der Kreuzbergring-Seite bei Blogsport ist die Antwort unter News schon drauf. Auf der Here-to-stay Seite bestimmt auch bald.

  4. auch dabei sagt:

    Offener Brief der Göttinger Kampagne
    „Here to stay. Selbstverwaltete Strukturen verteidigen“
    an das Studentenwerk Göttingen

    Göttingen 30. Oktober 2007
    Liebes Studentenwerk,
    erst einmal möchten wir uns für den offenen Brief bedanken, der uns in der vergangenen Woche erreicht hat. Endlich haben auch Sie sich veranlasst gefühlt, in der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen. Wir haben von Beginn an betont, dass die geplante Umstrukturierung der Mietverhältnisse kein administrativer, sondern ein politischer Akt ist, der daher auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte.

    Trotz der Freude sehen wir uns veranlasst, einige Punkte, die Sie in ihrem offenen Brief angesprochen haben, aufzugreifen und richtig zu stellen. Denn der Vorwurf, die Here-to-Stay-Kampagne würde „weitestgehend auf falschen Informationen beruhen“, kann so nicht stehen bleiben. Erst recht nicht, da Sie in ihrem Brief eine Sicht der Dinge darlegen, die nur sehr bedingt der Wahrheit entspricht.

    Aber zuerst ein kurzer Rückblick: Die Häuser, um die es aktuell geht (Kreuzbergring 10/12, Rote Straße 1-5, Burgstraße 52, Gotmarstraße 9/10, Goßlerstraße 21) wurden in den 1970er und 1980er Jahren besetzt oder weiterbewohnt, um den geplanten Abriss zu verhindern. Nur aufgrund des Widerstandes der damaligen BewohnerInnen existieren diese Häuser und damit der studentische Wohnraum noch. Die Häuser sind von den damaligen BewohnerInnen erkämpft und eingerichtet worden; mit dem Anspruch, andere Wohnformen zu schaffen. Als aktuelle VertreterInnen der damals gegründeten Vereine und GbRs sehen wir es als unseren Auftrag an, diese Projekte und Ideen des solidarischen, kollektiven Zusammenlebens am Leben zu erhalten.

    Mit der von Ihnen angedachten Auflösung der Kollektivmietverträge wäre – entgegen ihrer Behauptung – die bislang erfolgreich praktizierte Selbstverwaltung in den entsprechenden Häusern nicht mehr gewährleistet. Da Sie sowohl in Gesprächen als auch im Offenen Brief stets beteuern, es sei nicht das Ziel die Selbstverwaltung abzuschaffen, fragen wir uns, was denn das Ziel sei. Denn die von Ihnen vorgebrachten Argumente tragen zu einer Klärung nicht bei.
    Zum einen behaupten Sie offenbar wider besseren Wissens, es gäbe kaum eine Kontrolle über die Vergabe der Wohnplätze. Dabei reichen die BewohnerInnen der Häuser regelmäßig den Mietverträgen entsprechend Nachweise, d.h. Immatrikulationsbescheinigungen beim Studentenwerk ein, wodurch (bei Bedarf) eine vollständige Kontrolle über BewohnerInnen und Wohndauer vorhanden ist. Auch wenn wir grundsätzlich die Ausweitung sozialer Kontrolle ablehnen, stimmt es faktisch einfach nicht, dass Sie keine Kontrolle besäßen.

    Auch der von Ihnen ins Feld geführte Wunsch nach Rechtssicherheit stößt bei uns auf Unverständnis, schließlich sind die Vereine und GbRs der Häuser im Besitz von gültigen und langjährig bewährten Mietverträgen.
    Weiter schreiben Sie: Gleiches Recht für alle hieße Einzelmietverträge für alle. Ein für uns sehr fragwürdiger Versuch, die Umstrukturierung als einen solidarischen Akt hinzustellen. „Gleiches Recht für Alle“ heisst für uns: Jedes Haus kann sich selber die Form des Mietvertrages aussuchen, so dass sich die BewohnerInnen nach ihren Bedürfnissen ihr Wohnumfeld einrichten können. Mit verschiedenen Mietmodellen würde adäquat auf die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse der Studierenden geantwortet. Diese verschiedenen Bedürfnisse erkennt selbst auch das Studentenwerk an, da die Wohnplatz-Wartelisten immer nur für einzelne Wohnheime gelten. Die Gleichbehandlung, die von Ihnen hingegen gefordert wird, bedeutet: Allen soll es gleich schlecht gehen. Dies werden wir nicht akzeptieren. Das Versagen der (Wohn-)Politik kann nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden und unter dem Banner der Gleichbehandlung zu einer (weiteren) Verschlechterung der Lebens- und Wohnverhältnisse führen.
    Dies gilt auch für das Argument der Wohnzeitbegrenzung, die im übrigen entgegen Ihrer Behauptung in den meisten unserer Mietverträge nicht festgeschrieben ist. Eine Maßnahme, die – genauso wie die Studiengebühren – aufgrund ökonomischer Zwänge noch mehr Menschen die Möglichkeit nimmt, ihr Studium (ohne Aufnahme eines Kredits) abzuschliessen, als „Gleiche Chancen für alle“ hinzustellen, ist unserer Ansicht nach mehr als zynisch.
    Weiterhin verwehren wir uns gegen Ihren Vorwurf, unsere Mietverträge in ihrer jetzigen Form würden die Studentenwerksbeiträge der Studierenden zweckentfremden. Neben den bereits aufgeführten regelmäßig eingereichten Nachweisen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Einführung von Einzelmietverträgen mit einem wachsenden Verwaltungsaufwand verbunden wäre und so zu steigenden Kosten führen würde.
    In einem Punkt müssen wir Ihnen besonders widersprechen: Sie schreiben, „dass jede Wohngemeinschaft nach wie vor ihre Mitbewohner selber aussuchen kann.“ Genau an diesem Punkt sind ihre Verhandlungen mit den BewohnerInnen der Goßlerstr. 21 gescheitert, und auch in anderen Gesprächen haben Sie uns dieses Recht explizit abgesprochen.

    Ihre einseitige und zum Teil unwahre Darstellung der Tatsachen spricht nicht für ein ernsthaftes Interesse ihrerseits, unsere „Ideale von einem gemeinschaftlichen Zusammenleben“ zu respektieren.
    Ganz im Gegenteil, wir sehen die Auflösung der Kollektivmietverträge als einen Versuch an, soziale Zusammenhänge und Netzwerke zu zerstören, denn: Selbstverwaltung ist nur möglich bei grösstmöglicher Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit.
    Wir können es nur wiederholen: es geht uns nicht um die Verteidigung von Privilegien, sondern darum, für alle das Recht einzufordern, bezahlbaren Wohnraum nach ihren Bedürfnissen einzurichten zu können.
    Entgegen Ihrer Behauptung haben wir das Studentenwerk bisher nicht diskreditiert und haben dies auch in Zukunft nicht vor. Aber wir werden uns auch in Zukunft dagegen wehren, dass – wie in Ihrem Brief – die Verschlechterung der Bedingungen für alle als eine solidarische und gerechtigkeitsfördernde Maßnahme dargestellt wird.

    Ihr Angebot lautet: „Entwickeln Sie Ideen, wie durch eine Anpassung unserer Belegungsordnung Ihre Ideale von einem gemeinschaftlichen Zusammenleben in das Studentenwerk eingebracht werden können.“ Das werden wir tun. Wir werden aber sicher nicht – wie bisher von Ihnen gefordert – unsere Ideale an die Belegungsordnung anpassen.

    In der Hoffnung auf wirklich produktive Gespräche,

    Ihre Here-to-Stay Kampagne

    P.S.: In Bezug auf ihre Bitte, Einfluss auf die uns „nahe stehenden Kampagnen“ zu nehmen: Es ist für uns selbstverständlich und erfreulich, dass sich auch andere Gruppen und Kampagnen in Göttingen mit der Umstrukturierung befassen, diese als Angriff auf wichtige und ehemals erkämpfte Strukturen ansehen und daher kritisch begleiten. Auf deren Argumentationen und Vorgehensweisen haben wir keinen Einfluss. Wir sind die Here-to-Stay-Kampagne, vertreten die Vollversammlung der BewohnerInnen der aktuell betroffenen Häuser und sprechen nur für uns.

  5. Stadtradio : Studenten bestehen auf selbst verwalteten Wohnheimen

    Mittwoch, 31 Oktober 2007

    Die Bewohner der selbst verwalteten Studentenwohnheime in Göttingen wollen auch nach dem offenen Brief des Studentenwerks an der Kampagne „Here to stay“ festhalten.

    Die Organisatoren der Kampagne zeigten sich erfreut über die öffentliche Reaktion des Studentenwerks, wiesen jedoch einige inhaltliche Aussagen des Briefes zurück. Sie widersprachen vor allem dem Vorwurf, ihre Kampagne basiere „weitestgehend auf falschen Informationen“. Auf das Vorgehen anderer Kampagnen habe man keinen Einfluss, erklärten sie. Das Studentenwerk sei entgegen seiner eigenen Aussage sehr wohl in der Lage, zu kontrollieren, wer in den selbst verwalteten Wohnungen wohne, so die Studenten. Einzelmietverträge böten keine zusätzliche Rechtssicherheit, da auch die jetzigen Vereine und GbRs als Mieter gültige Mietverträge hätten. Die Organisatoren erklärten, es gehe ihnen nicht um die Verteidigung von Privilegien, sondern um das Recht für alle, bezahlbaren Wohnraum nach eigenen Vorstellungen einrichten zu können.

  6. Seit heute morgen (ca. 11h) ist auch die Polizeihundertschaft in der Stadt. Auf Nachfrage von Passanten murmelten die Cops was von einer Demo die „vielleicht“ noch durch die Stadt laufen würde. Also entweder es ist reiner Zufall, dass die direkt neben der Roten in der Jüdenstraße standen und die erwarten irgendwelche Türkennazi-Demos oder…

  7. Gespräche beendet. Presseerklärung soll heute noch kommen. Erste Infos bei http://kreuzbergring.blogsport.de/

  8. solidarität sagt:

    hier die infos von

    Mittwoch, 31.10.07
    Studiwerksgespräch: Erste Infos
    Der Beginn der Gespräche mit dem Studiwerk begannen heute mit zwei Überraschungen. Die Gebäude am Williplatz waren mit Parolen verziert worden. U.a. Forderungen “Weg mit §129a” (leider war das Studiwerk nicht bereit, die Forderung zu erfüllen). Auch waren massig Bullen rund um den Williplatz. Die Polizei gab gegenüber dem Studiwerk an, ihre starke Präsenz hätte nix mit den Gesprächen zwischen uns und dem Studiwerk zu tun. Das mochten selbst die StudiwerksvertreterInnen nicht glauben. Zu den Ergebnissen gibt es heute noch eine Presseerklärung. Soviel sei schon mal gesagt: Das Studiwerk beharrt auf 7 Semesterwohnzeitbegrenzung, will die Regelung der Nachmiete den Vereinen weiterhin überlassen und will heute noch die Kündigung der Goßlerstraße 21 zurücknehmen. Die Gespräche wurden auf März vertagt. In der Zwischenzeit bleiben aber beide Seiten in Kontakt.

  9. auch dabei sagt:

    Pressemitteilung der Kampagne „Here to Stay“
    Göttingen, 31.10.2007
    Gespräch mit VertreterInnen des Studentenwerks
    Heute Vormittag fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen dem Vorstand des Göttinger
    Studentenwerks und der Kampagne „Here to Stay“ statt. Die Kampagne repräsentiert die
    BewohnerInnen der selbst verwalteten Göttinger Wohnheime in der Gotmarstr., Goßlerstr.,
    Roten Str. und im Kreuzbergring.
    Gegenstand der Verhandlung waren die vom Studentenwerk beabsichtigte Auflösung der
    Kollektivmietverträge und die bereits ergangene Kündigung des Vertrags im Wohnheim
    Goßlerstr. Das ursprüngliche Vorhaben, die Mietverträge in Einzelmietverträge umzuwandeln
    wurde aufgegeben, das Studentenwerk hat die Kündigung zurückgezogen.
    Die Bewohner und Bewohnerinnen begrüßen diese Entwicklung. Es handelt sich um erste
    nötige Schritte, den sozialen Belangen der Studierenden gerecht zu werden. Strittig bleibt
    nach wie vor das vom Studentenwerk angeführte so genannte „Gerechtigkeitsprinzip“, mit
    dem eine Wohnzeitbegrenzung von sieben Semestern legitimiert werden soll. Der Auftrag des
    Studentenwerks, die Studierenden kulturell, sozial und wirtschaftlich zu fördern, kann nicht
    durch die Politik einer Mangelverwaltung erfüllt werden. Wohnzeitbegrenzung verschärft den
    ohnehin hohen ökonomischen Druck auf Studierende und widerspricht diesem sozialen
    Auftrag. Gerechtigkeit kann nur bedeutet, dass alle Studierenden während ihrer gesamten
    Studienzeit über Wohnraum verfügen können, der ihren Bedürfnissen entspricht.
    Begleitet wurden die Verhandlungen von einem massiven Polizeiaufgebot. Die Präsenz der
    Polizei wurde von beiden Gesprächsparteien als störend, unnötig und belastend empfunden.
    Solche polizeiliche Einschüchterungsmaßnahmen sind inakzeptabel.

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