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Alte und neue Formen staatlicher Repression
22. März 2010

Die Frage nach der gegenwärtigen Entwicklung staatlicher Repression gegen diejenigen, die sich aktiv und kritisch am politischen Geschehen beteiligen, soll vorrangig am Beispiel des Umgangs mit dem Versammlungsrecht aufgeschlüsselt werden. Das Grundgesetz garantiert zwar in Art. 8 GG das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, aber schon damals war der Parlamentarische Rat äußerst skeptisch gegenüber diesem Willensausdruck des Volkes eingestellt. In Absatz zwei sah er sofort die Möglichkeit eines einschränkenden Gesetzes für Versammlungen „unter freiem Himmel“ vor.


Verfolgende Unschuld – Wie die Polizei sich vom Aggressor zum Opfer macht
21. März 2010

16. Mai 2006. Im Jahr 2004 wird der Vater einer neunköpfigen Familie, Achmed Saado, von der Polizei mit einem bewaffneten Einsatzkommando aus seiner Wohnung abgeführt, um – gegen ärztlichen Rat – in die Türkei abgeschoben zu werden. Der Verantwortliche für diese Aktion im Ausländeramt bekommt dafür einige Tage später von UnterstützerInnen der Familie Saado einen blutigen Füller überreicht, als Auszeichnung für seine Rolle als „Schreibtischtäter“. Der „Geehrte“ erstattet Anzeige wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Am 16. Mai 2006 kommt es vor dem Amtsgericht Göttingen zum Prozess gegen einen der Beteiligten der Übergabeaktion. Viele Menschen sind gekommen, um den Angeklagten zu unterstützen. Mehreren Personen wird der Zugang zu dem öffentlichen Prozess verwehrt – der Saal ist zu klein. Sie warten, beobachtet von einem großen Polizeiaufgebot, vor dem Gerichtsgebäude auf das Ende des Prozesses. Dieser endet mit der Einstellung des Verfahrens. Die erleichterten UnterstützerInnen, die im Gerichtssaal Platz gefunden hatten, stoßen nun zu der draußen wartenden Gruppe. Daraufhin greift die Polizei ein und will die Personalien von mehreren Personen feststellen. Begründung: Bei der Gruppe handele es sich um eine unangemeldete Versammlung. Die BesucherInnen des Prozesses – darunter JournalistInnen – werden daran gehindert sich zu entfernen. Die Personen, die kontrolliert werden sollen, weigern
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Ist unangemeldetes Demonstrieren Landfriedensbruch?
20. März 2010

In den frühen Morgenstunden des 16. April 2009 wird in Erfurt ein selbstverwaltetes Haus durch ein martialisches Polizeiaufgebot – Räumpanzer, Hubschrauber, Maschinenpistolen – geräumt. Die Räumung bedeutet das Ende für das linke Kulturzentrum auf dem ehemaligen „Topf und Söhne“-Gelände. Die BesetzerInnen hatten sich für die Erhaltung des historischen Komplexes eingesetzt, hatten mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen immer wieder an dessen Geschichte erinnert. Die Firma Topf und Söhne fabrizierte während des Zweiten Weltkrieges Krematorien für die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager in Auschwitz und Buchenwald. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Am Nachmittag des 16. April kommt es in vielen Städten zu spontanen Solidaritätsdemonstrationen – auch in der Göttinger Innenstadt. Die DemonstrantInnen wollen lautstark ihren Protest gegen die Geschehnisse des Morgens auf die Straße tragen. Kurz nachdem sich die Demonstration, bestehend aus circa 60 TeilnehmerInnen, in Bewegung gesetzt hat, wird sie von Polizeikräften gestoppt. Dass die Polizei hier bewusst provoziert, ist sogar für das Verwaltungsgericht Göttingen nicht zu übersehen, das in einem Beschluss vom 26.11.2009 erklärt: „Nach den derzeitigen Erkenntnissen verlief die Versammlung bis zum Einschließen der Teilnehmer durch die Polizei vollständig friedlich.“ Die Einsatzkräfte
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Aus antifaschistischer Zivilcourage wird Widerstands-Konstrukt
19. März 2010

Als Nazis am 28. Oktober 2006 in Göttingen eine Kundgebung abhalten wollen, beteiligen sich tausende engagierter GöttingerInnen an Gegenaktivitäten, Demonstrationen und Blockadeversuchen. Einige DemonstrantInnen stellen sich den anreisenden Nazis bereits im Bahnhof in den Weg. Als Züge mit Nazis in Göttingen einfahren, beginnt die Polizei den Bahnhof zu räumen. Dennoch werden die FaschistInnen mit Pfiffen, Sprechchören und Transparenten konfrontiert, der Nazi-Aufmarsch kann verzögert werden. Schließlich werden Reisende und AntifaschistInnen von den Polizeikräften zum West-Eingang abgedrängt. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Ein Antifaschist erhält Wochen später einen Strafbefehl über 20 Tagessätze. Ihm wird vorgeworfen, im Bahnhof Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben: Durchbrechen einer Polizeikette, Stemmen gegen eine Polizeikette, Schlagen eines Polizeibeamten. Der betroffene Antifaschist bezahlt nicht und legt stattdessen Einspruch ein. Das Verfahren wird vor Gericht weitergeführt. An drei Verhandlungstagen werden sechs PolizeizeugInnen vernommen, die versuchen, den Straftatvorwurf zu bekräftigen. Doch durch beharrliche Vernehmung der Verteidigung kommt schließlich ganz Anderes ans Licht: Das Durchbrechen der Polizeikette war in den Ermittlungsunterlagen und im Strafbefehl glatt erfunden – niemand der von der Polizei angeführten ZeugInnen kann dazu irgendetwas sagen. Das Stemmen gegen die Polizeikette
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Öffentlicher Protest gegen Bundeswehrauftritt ist der Polizei ein Dorn im Auge
18. März 2010

Die Bundeswehr kündigt an, am 28.April 2008 auf dem Schulhof der BBS1 mit einem Info-Truck Werbung für den Soldatenberuf zu machen. Ein Göttinger Aktivist vom „Netzwerk Gewaltfrei Leben“ (NGL) wendet sich daraufhin namentlich und mit einem offenem Brief an die Schulleitung. Zu einem persönlichen Gespräch geladen fordert er die Schulleitung auf, von ihrem Handlungsspielraum Gebrauch zu machen und den so genannten Schuleinsatz der Bundeswehr abzusagen. Zeitgleich rufen verschiedene Gruppen und Initiativen zur Blockade des Bundeswehrfahrzeugs auf. Der Protest ist erfolgreich. Am Morgen des 28. April finden sich vor der Einfahrt zum Schulhof zahlreiche AntimilitaristInnen ein. Mit Sarg, Infoständen, Transparenten und Flugblättern suchen sie das Gespräch mit den SchülerInnen und unterstreichen die Forderung „Ausbildungsplätze statt Auslandseinsätze“. Die Polizei ist mit sechzig BeamtInnen im Einsatz, auch die Schulleitung erscheint und macht sich ein Bild von der Blockade. Das Bundeswehrfahrzeug kommt nicht. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Gegen den Aktivisten des NGL strengen der Polizei-Einsatzleiter sowie der Leiter des 4. Fachkommissariats (politisch motivierte Straftaten) in der Folge ein Strafverfahren an: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Dem Antimilitaristen wird vorgeworfen, Leiter der Versammlung (Blockade) gewesen zu sein,
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Auf Schritt und Tritt – Überwachung ohne jeden konkreten Verdacht
17. März 2010

Wie fast jedes Jahr ist auch für den Herbst 2004 ein Transport mit radioaktivem Atommüll aus der Plutoniumfabrik La Hague in Frankreich zum Zwischenlager Gorleben angekündigt. Wieder gibt es zahlreiche AktivistInnen, die dagegen mobilisieren, Mahnwachen und Protestaktionen ankündigen. Die Stimmung ist gut, denn der Antiatom-Widerstand in Göttingen kann auf erfolgreiche Jahre zurückblicken. Stets ist es gelungen, den Protest ungehindert auf die Schienen zu tragen und den strahlenden Transport in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion im Stadtgebiet zum Stehen zu bringen. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Doch jetzt ist 2004 – und dem 4. Fachkommissariat der Göttinger Polizei (politisch motivierte Straftaten) eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, Druck auf den Antiatom-Widerstand auszuüben. Denn die Niedersächsische Landesregierung hat kurz zuvor einen Beschluss gefasst: Auch eine Person, der bisher keine Straftaten vorgeworfen werden konnten, kann präventiv überwacht werden. Der Antrag auf Observation des Betroffenen ist im FK4 schnell geschrieben. Als Begründung wird lediglich angeführt, der Betroffene hätte sich in der Vergangenheit öffentlich gegen Atomkraft ausgesprochen und wiederholt am sich öffentlich treffenden AntiAtomPlenum teilgenommen. Vorgesetzten und Gerichten reicht das. Der Antrag wird durch gewunken und die Observation mit Hilfe
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Einsatzleitung interessiert sich für Strafanzeigen, nicht für das Versammlungsrecht
16. März 2010

Am 13. und 14.Juni 2008 finden in Göttingen die Stiftungsfeste mehrerer Burschenschaften und Studentenverbindungen statt. Gegen das Fest der neonazistischen Burschenschaft Hannovera gibt es bereits am 13. Juni eine größere Demonstration unter dem Motto „Faschismus trägt viele Farben“. Am nächsten Morgen bewegt sich ein „Fahnenumzug“ inklusive Uniformen und Degen im Rahmen des „Gesamtbaltischen Völkerkommers“ des Corps Coronia von der Paulinerkirche in Richtung Stadthalle. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Ca. 30 AntifaschistInnen, die davon kurzfristig erfahren haben, versammeln sich in der Innenstadt, um das reaktionäre Treiben nicht unkommentiert zu lassen. Die Polizei zeigt sich allerdings entschlossen, den Fahnenumzug durchzusetzen und spontane Gegenkundgebungen zu verhindern. Vor der Stadthalle räumt die Polizei den Eingangsbereich und versucht dann ohne erkennbaren Grund, ca. ein Drittel der GegendemonstrantInnen einzukesseln. Dabei werden vier Personen – darunter der Anmelder der Demo vom Vortag – von den Einsatzkräften festgehalten und teilweise zu Boden gerissen. Auf das Versammlungsrecht nimmt der Einsatzleiter bei dieser Aktion, wie er später eingestehen muss, keinerlei Rücksicht – es scheint ihm auch gänzlich unbekannt. Für die Festgehaltenen folgt eine zweistündige Ingewahrsamnahme. Von irgendwelchen Straftaten ist keine Rede, der
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Gerade noch vereitelt – So plump kann Kriminalisierung sein
15. März 2010

Von Protesten begleitet, findet am 15.Februar 2008 in der Göttinger Lokhalle eine große Militärmusik-Show statt. Die AntimilitaristInnen kritisieren mit ihren kreativen Aktionen den Versuch, die von Militärapparaten ausgehende Gewalt zu verharmlosen und auch auf diesem Weg für kriegerisches Handeln Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewinnen. Ein Aktivist ist vor der Lokhalle, inmitten des wartenden Konzertpublikums, mit dem Sicherheitsdienst in eine lautstarke Diskussion verwickelt. Die hinzugezogene Polizei schleift ihn vor den Augen des verstörten Publikums schließlich zweimal weg. Beim zweiten Mal hatte sie ihn selbst wieder vor den Eingang geführt, er sollte einen Kreidespruch abwischen. Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Die Polizei kennt den Aktivisten. Sie leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Der Vorwurf: Der Antimilitarist soll beim Wegschleifen um sich getreten haben. Hinzu kommt noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs durch die Verantwortliche des Lokhallen-Managements. Wie sie später einräumt, kam sie damit einer Empfehlung der Polizei nach! Der Aktivist erhält einen Strafbefehl über 20 Tagessätze, gegen den er Einspruch erhebt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft bereits festgestellt, dass der Vorwurf des Widerstands aufgrund der polizeilichen Ermittlungslage nicht haltbar ist –
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Zum Umgang der Göttinger Polizei mit öffentlicher Kritik
14. März 2010

Die Folgen einer Demonstration gegen Polizeirepression am 21. Oktober 2006 21.Oktober 2006. In Göttingen soll eine Demonstration stattfinden gegen die zunehmende Unterhöhlung der Versammlungsfreiheit durch die Polizei. Kritisiert werden laut Aufruf: „Aggressive Personalienkontrolle. Provokante Spaliere. Permanente Kameraüberwachung. Brutale Übergriffe. Gängelnde Auflagen. Beliebige Ingewahrsamnahmen. Massive Zivilpräsenz. Stundenlange Kessel. Missachtung der Intimsphäre. Inflationäre Platzverweise. Willkürliche Machtdemonstrationen.“ Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Die OrdnungshüterInnen agieren, als müssten sie die Berechtigung der Demo an diesem Tage besonders anschaulich selber unter Beweis stellen: Einen Tag vor der Demonstration erlässt die Stadt zahlreiche Auflagen, mit denen die Aussenwirkung der Veranstaltung stark eingeschränkt wird. Die Transparente dürfen nicht länger als 2,50 Meter sein, die Lautstärke des Lautsprecherwagens wird begrenzt, Kundgebungen auf Kreuzungen werden verboten. Die Polizei kesselt die Demonstration noch vor dem Loslaufen ein und fordert die Einhaltung dieser Auflagen. Von Beginn an wird durch die Polizei gefilmt. Den DemonstrantInnen nutzt es nichts, dass die Auflagen der Stadt fast 2 Jahre später vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft werden. In der konkreten Situation können sie ihnen entweder Folge leisten oder eine gewaltsame Auflösung durch die Polizei riskieren. Doch auch nachdem
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Wasserkocher als Anschlagsmittel, Flugblätter als Bekennerschreiben? Über eine Kampagne gegen die Göttinger Linke
13. März 2010

Am 22. Januar 2010 bricht in einer Teeküche im Göttinger Landkreisgebäude, die auch von der Ausländerbehörde genutzt wird, ein Feuer aus. Als ein Mitarbeiter den Brand löschen will, kommt es zu einer Verpuffung. Die Göttinger Polizei veröffentlicht daraufhin noch am gleichen Tag eine Pressemitteilung, in der sie von einem „Brandanschlag“ spricht, obwohl sie offensichtlich keine Ahnung hat, was den Brand ausgelöst hat: In der gleichen Mitteilung ist von einer „unbekannten Spreng- und Brandvorrichtung“ die Rede. Anders als die Polizei geht die Stadtverwaltung in einem internen Rundschreiben von einem technischen Defekt aus und weist dementsprechend ihre Bediensteten an, Probleme mit Elektrogeräten schnell zu melden: „Am Freitagvormittag ist ein Wasserkocher im Landkreis-Gebäude explodiert. Dieses nimmt FB 80 zum Anlass, dass bei Auffälligkeiten an technischen Geräten, sofort die Hausverwaltung, Hausmeister oder Pforte informiert werden müssen.“ Dieser Text stammt aus der Broschüre der Initiative für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Presserechtlich verantwortlich ist Patrick Humke-Focks, MdL. Schon am ersten Tag geht die Polizei davon aus, dass das Feuer einen „politischen Hintergrund“ hat, genauer: einen antirassistischen. In der Nähe will sie nämlich ein Flugblatt entdeckt haben, das „Bleiberecht für alle“ fordert und sogleich zu einer Art Bekennerschreiben aufgebauscht wird. Dass in der
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