Nach versuchter Abschiebung

Abdiwali S. im Kirchenasyl
von am 23. Mai 2014 veröffentlicht in Kurzmeldungen

Nachdem die versuchte Abschiebung von Abdiwali S. aus dem Göttinger Neuen Weg für überregionale Debatten sorgte, ist der Betroffene nun im Kirchenasyl. Wenn er dieses bis August halten kann, darf Abdiwali S. einen Asylantrag in der BRD stellen. Da ihm eine Ersteinreise in Italien nachgewiesen wurde, sollte er im April bereits abgeschoben werden.

Der Dublin II/III Regelung zufolge ist jeweils der Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, der zuerst betreten wurde. Im Falle des somalischen Geflüchteten Abdiwali S. wäre das Italien. Die Göttinger Ausländerbehörde wollte den aus Somalia Geflüchteten deshalb am 9. April nach Rom abschieben. Eine Blockade in seiner vorübergehenden Unterkunft im Neuen Weg verhinderte jedoch die Abschiebung. Die dabei eingesetzte Göttinger BFE-Einheit geriet wegen übermäßig brutalem Vorgehen in Kritik.

Das Kirchenasyl gilt oft als letzte verlässliche Zuflucht vor Abschiebung. In der Regel sehen die Ausländerbehörden und die Polizei vom Betreten des Schutzraumes Kirche ab.

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