Protest gegen Repression

DNA-Feststellung bei Aktivisten
von am 16. April 2014 veröffentlicht in Polizei & Justiz
Transparent: "Weg mit §81g StPO"
Hier fordern Protestierende die Abschaffung des Paragraphen 81g der Strafprozessordnung, der die Anordnung einer DNA-Untersuchung regelt.

Nicht einmal fünf Minuten dauert die Prozedur, aber für den Betroffenen hat sie langfristige Folgen: Am Mittwochmorgen musste ein politischer Aktivist bei der Göttinger Polizeiinspektion vorstellig werden, um dort Körperzellen für eine DNA-Untersuchung abzuliefern. Ihn begleiteten in einer Solidaritäts-Demonstration knapp 40 Menschen auf dem Weg dorthin. Sie sehen die Anordnung als Repressionsmaßnahme gegen politischen Protest.

Angeordnet hatte die Polizei in Bückeburg die Maßnahme nach dem Paragraphen 81g der Strafprozeßordnung. Die sperrige Vorschrift erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, ein Identitätsprofil anhand der DNA des Betroffenen zu bestimmen. Dies geschieht nicht in, sondern erst nach einem Strafverfahren und kann daher für Betroffene eine unangenehme Überraschung sein. Obgleich rechtstechnisch keine „Strafe“, so hat der Eingriff für Betroffene langfristige Folgen: Das DNA-Profil wird auf zunächst unbestimmte Zeit in einer bundesweiten Datenbank gespeichert.

So sahen auch die begleitenden Aktivisten in der Anordnung vor allem eine Repressionsmaßnahme. Sie forderten teilweise, den Paragraphen 81g sogar ganz abzuschaffen.

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