Di. 16.01.: Kundgebung zum Prozess gegen Cornelius Yufanyi vor dem Amtsgericht
von am 13. Januar 2007 veröffentlicht in Termine

Am 16. Mai 2006 fand in Göttingen ein Prozess gegen einen Unterstützer der Familie Saado aus Ossenfeld statt, die um ihr Bleiberecht kämpft. Nach dem Ende des Prozesses gingen Polizeibeamte, die mit ihren Einsatzwagen vor dem Amtsgericht stationiert waren, auf ProzessbesucherInnen zu um deren Personalien aufzunehmen. Die Polizei warf den anwesenden ProzessbesucherInnen und JournalistInnen das „Abhalten einer unangemeldeten Versammlung“ vor, und sprach das Verbot aus, den Platz vor dem Amtsgericht zu verlassen. Dieses Verbot wurde von Seiten der Polizei zum Teil mit handgreiflichem und aggressivem Verhalten durchgesetzt. Personen die es schafften aus dem Polizeikessel zu fliehen, wurden teilweise verfolgt, darunter auch der Student Cornelius Yufanyi, der auf die vielbefahrene Berliner Strasse gejagt und direkt dort auf der Fahrspur festgenommen wurde.
Nun wird ihm „versuchte Körperverletzung“ vorgeworfen, zwei weitere Personen haben inzwischen einen Strafbefehl wegen ähnlicher Vorwürfe erhalten.

Der Prozess gegen Cornelius Yufanyi beginnt am Dienstag um 13.50 Uhr. Das Treffen für die Kundgebung und gemeinsame Prozessbeobachtung findet um 13.30 Uhr statt, auf dem Platz vor dem Göttinger Amtsgericht

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2 Kommentare auf "Di. 16.01.: Kundgebung zum Prozess gegen Cornelius Yufanyi vor dem Amtsgericht"

  1. Rakete sagt:

    Cornelius hat den Prozess gewonnen, siehe .

  2. Schmendi sagt:

    Oder hier in der Pressemitteilung:

    Freispruch für Cornelius Yufanyi

    Gestern, am 16.Januar 2007 fand vor dem Amtsgericht Göttingen der Prozess gegen Cornelius Yufanyi wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte statt.
    Nach eineinhalbstündiger Verhandlung wurde Cornelius freigesprochen. Er bereitet eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten Beamten vor. Etwa 60 Unterstützer_innen verfolgten den Prozess – eine „unangemeldete Versammlung“ vor dem Amtsgericht blieb diesmal von der Polizei
    unbehelligt.

    Zu Beginn des Prozess überreichte Cornelius Yufanyi dem Richter im vollbesetzten Gerichtssaal eine Liste von Afrikanern, die im Rahmen von Polizeimaßnahmen ums Leben gekommen sind. Insbesondere ging er auf den Tod des Sierra Leoner Oury Jalloh ein, der vor zwei Jahren in einer Dessauer Polizeizelle – an Händen und Füßen gefesselt – verbrannt ist (bzw wurde?). Cornelius kritisierte in einer Erklärung das brutale Vorgehen der Polizei während des Einsatzes im Mai letzten Jahres. Die Polizei wollte damals willkürlich die Personalien einer Gruppe von Prozessbesucher_innen vor dem Amtsgericht feststellen. Er beschrieb das Vorgehen der Polizei als respektlos und von Rassismus gekennzeichnet: Auf die Frage, warum er sich gerade Cornelius zur Personalienfeststellung ausgesucht habe, antwortete ein Polizeizeuge: „Er hatte ein gelbes Hemd an und stand an zentraler Stelle. Und er war der Einzige mit schwarzer Hautfarbe.“

    Von den 4 als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nur 2 Beamte gehört. Ihre Aussagen genügten schon, um das Gericht von der Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes zu überzeugen. Die Beamten konnten sich nicht daran erinnern, die von ihnen ausgemachte unangemeldete Versammlung offiziell aufgelöst zu haben. Die Personalienfeststellung erfolgte in einer Situation, in der sich die Gruppe schon längst zerstreute. Der Richter wies die Beamten auch darauf hin, dass eine Personalienkontrolle begründet werden müsste, was in diesem Fall nicht erfolgt war. Würde er – der Richter – ohne Begründung von der Polizei aufgefordert, seine Personalien zu zeigen, so würde er dies auch nicht tun, sondern weitergehen.

    Der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch. Das Urteil erging ohne weitere Beratung: Der Polizeieinsatz gegen Cornelius sei unbegründet gewesen und der sog. Widerstand gegen die unbegründete Maßnahme nicht zu beanstanden.

    Eine Prozessbesucherin nach dem Prozess: „Der Freispruch ist ein kleines
    Wunder. Auch wenn es natürlich nichts verändern wird. Brutales, rassistisches
    Vorgehen der Polizei wird es weiterhin geben. Aber es zeigt, dass es richtig ist, sich dagegen zu wehren.“

    „Der Freispruch ist gut. Aber um freigesprochen zu werden, muss man vorher
    kriminalisiert worden sein, das bedeutet, Entrechtung und Entwürdigung ausgesetzt zu sein. Und diese Entwürdigung bleibt bestehen, auch nach einem
    Freispruch“, so Cornelius nach dem Prozess.

    Vor dem Gerichtsgebäude hielten etwa 20 Unterstützer_innen eine spontane
    Kundgebung ab, die die Aufmerksamkeit eines großen Polizeiaufgebots auf sich
    zog. Auf eine Personalienfeststellung verzichtet die Polizei allerdings diesmal. Nach Angaben des „Göttinger Tageblatt“ wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

    Rückfragen: Cornelius Yufanyi, The Voice Göttingen: 0170-8788124

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